Corona-Pandemie

Start ins neue Kita-Jahr: Das müssen Eltern und Personal beachten

26.8.2021, 12:22 Uhr
In den Kindertagesstätten in Bayern werden weiterhin Corona-Maßnahmen gelten. 

© Daniel Reinhardt, NN In den Kindertagesstätten in Bayern werden weiterhin Corona-Maßnahmen gelten. 

"Unser oberstes Ziel ist eine sichere Kinderbetreuung – wir haben ein ganzes Bündel an Schutzmaßnahmen für unsere Kleinsten, die wirksamste Maßnahme ist jedoch eine hohe Impfquote unter Eltern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung", erklärt Familienministerin Carolina Trautner. Es sei nach wie vor wichtig, dass sich Eltern und Kita-Personal impfen lassen. Nur so sei der Schutz für kleine Kinder, die sich noch nicht impfen lassen können, gewährleistet.

Corona-Tests für Kinder

Corona-Tests sollen für Kinder in Tagesstätten auch ab dem neuen Kita-Jahr freiwillig bleiben. Das System der Berechtigungsscheine wird bis Ende des Jahres in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt, wie das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitteilt. Mit den sogenannten Berechtigungsscheinen können Eltern in der Apotheke ihrer Wahl kostenlose Selbsttest-Kits bekommen. Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits pro Kind.


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"Ich will an alle Eltern appellieren: Nutzen Sie diese kostenfreie Möglichkeit und testen Sie ihre Kinder regelmäßig und unkompliziert zuhause", so Trautner. Auch das Kita-Personal kann sich zweimal pro Woche testen und erhält dazu kostenlose Selbsttests.

Eingewöhnung in der Kita

"Der Übergang von der Familie in die Kita ist für die Kinder ein prägender Moment in ihrem jungen Leben", so Trautner. Deshalb sollen Eltern trotz der Corona-Pandemie bei der Eingewöhnung ihrer Kinder in die Kita dabei sein. Dabei sind jedoch die bestehenden Hygienemaßnahmen zu beachten.

Zum Umgang mit Krankheitssymptomen teilt das zuständige Ministerium mit, dass Kinder mit leichten Symptomen wie Schnupfen und Husten ohne Fieber, nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, die Kita weiterhin besuchen dürfen. Kranke Kinder mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung.

Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit diesen Symptomen ist erst möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand ist und ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion vorliegt. Sollte ein Kind Krankheitssymptome zeigen, ist ein Schnelltest jedoch nicht mehr ausreichend. Es muss sich dann um einen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest handeln.

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