Steiniger Weg zur „Homo-Ehe“ in Bayern

1.8.2011, 06:59 Uhr
Steiniger Weg zur „Homo-Ehe“ in Bayern

© dpa

Die einzelnen Bundesländer akzeptierten das neue Bundesgesetz zur „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ ohne großes Murren - zumindest fast alle. In Sachsen und Bayern waren die Politiker von dem rot-grünen Beschluss nicht wirklich begeistert und versuchten das Gesetz per Eilantrag zu stoppen. Vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten die Kläger aber.

Die bayerische Regierung sah das Bundesgesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, das weitgehend gleiche Rechte und Pflichten für homosexuelle Paare wie für Ehepaare vorsah, als verfassungswidrig an. CSU-Bundestagsabgeordneter Norbert Geis bezeichnete die Homosexualität im Bundestag sogar als „ein Verstoß gegen unsere Kultur“. Dafür gab es heftigen Gegenwind. Bayern wurde vorgeworfen, die katholische Kirche habe einen zu großen Einfluss auf Moralvorstellungen und die Politik.

Diese sture Haltung der bayerischen Landesregierung führte dazu, dass gleichgeschlechtliche Liebespaare aus Bayern „flüchten“ mussten, um den Bund fürs Leben eingehen zu können. Hamburg galt damals als eine Art Geheimtipp für ein solches Vorhaben. So machten sich auch zwei Nürnberger im Jahr 2001 auf den Weg in die Hansestadt, um sich am 17. August ihre Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, und das als erstes bayerisches Paar. Im Freistaat dauerte es schließlich bis in den November, also drei Monate länger als auf Bundesebene, bis Lebenspartnerschaften eingetragen werden konnten.

Damit war die Leidenszeit für Homosexuelle bis zur eingetragenen Lebenspartnerschaft in Bayern aber noch nicht beendet. Denn anstatt das Bundesgesetz zu akzeptieren, gab es im Freistaat eine Sonderregelung, dass die Partnerschaft nur von einem Notar eingetragen werden konnte. Eine recht diskriminierende Regelung wie Schwulen- und Lesbenverbände meinten. Der damalige Justizminister Manfred Weiß (CSU) aus Roth war allerdings davon überzeugt und begründete das damit, dass damit der Unterschied zur herkömmlichen Ehe deutlich gemacht wird. Mit dieser Haltung gegenüber der Ehe zwischen Homosexuellen beharrte die Politik bis ins Jahr 2009 auf ihrer Sonderklausel. Erst vor gut zwei Jahren war es nun auch im Freistaat für gleichgeschlechtliche Paare möglich, sich die Partnerschaft vor dem Standesamt eintragen zu lassen.

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