Strabs: Grundstücksbesitzer sehen ihre Zahlung als Härtefall

3.1.2020, 15:04 Uhr
Ein Teilnehmer einer Kundgebung trägt vor dem Kloster Banz eine Karte mit der Aufschrift "Rote Karte für die Strabs!" hinter seinem Hutband. Mit der Strabs ist die Straßenausbaubeitragssatzung gemeint.

© Nicolas Armer Ein Teilnehmer einer Kundgebung trägt vor dem Kloster Banz eine Karte mit der Aufschrift "Rote Karte für die Strabs!" hinter seinem Hutband. Mit der Strabs ist die Straßenausbaubeitragssatzung gemeint.

Das Innenministerium teilte die Zahl am Freitag in München mit. Die unabhängige Kommission wird nun im nächsten Schritt alle Anträge bewerten und prüfen, ob die Zahlung für die Antragsteller eine unzumutbare Belastung darstellte. Zur Abmilderung steht der Kommission ein 50-Millionen-Euro-Fonds zur Verfügung. Antragsberechtigt waren bis zum 31. Dezember Grundstückseigentümer, wenn sie zwischen 2014 und 2017 Straßenausbaubeiträge - kurz "Strabs" - zahlen mussten.

Im Juni 2019 hatte das Kabinett beschlossen, dass Eigentümer für zwischen 2014 und 2017 gezahlte "Strabs" eine Teilrückerstattung beantragen können. Um in den Genuss der Rückzahlung zu kommen, müssen die Antragsteller aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro.

Verwandte Themen


Keine Kommentare