"Strabs"-Härtefälle: Antragsteller warten weiter auf Rückerstattung

18.10.2020, 21:55 Uhr
Zum 1. Januar 2018 hat die CSU dem Druck aus der Bevölkerung nachgegeben und Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

© Nicolas Armer, dpa Zum 1. Januar 2018 hat die CSU dem Druck aus der Bevölkerung nachgegeben und Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Fehlende Unterlagen und Daten bremsen die Auszahlung des 50-Millionen-Euro schweren Härtefall-Fonds für die Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen weiter aus. Die zuständige Kommission könne erst über die Vergabe entscheiden, wenn die Unterlagen der rund 14.500 Anträge "erfasst und auf ihre Zulässigkeit und Vollständigkeit hin geprüft wurden", sagte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Bei der Auszahlung zähle nicht das "Windhundprinzip", das Budget werde erst auf alle berechtigten Anträge verteilt, wenn die Komplettschau erfolgt sei.


Strabs: Grundstücksbesitzer sehen ihre Zahlung als Härtefall


Ein Zeitkorridor, bis wann die Anträge final bearbeitet werden können, ist damit weiter offen. Die Staatsregierung kann der Härtefallkommission keine Vorgaben machen, bis wann das Verfahren abgeschlossen ist. Als Beispiel für Fehler in den Unterlagen hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bereits vor längerer Zeit erklärt, dass etwa durch vergessene Postleitzahlen ein unnötiger Verwaltungsaufwand verursacht werde.

Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld

Die Freien Wähler, die das Thema schon vor ihrem Wechsel in die Regierung angetrieben hatten, rechnen Anfang 2021 mit der Auszahlung der ersten Gelder. "Eine Prüfung, wer wirklich berechtigt ist, ist wichtig. Ich verstehe, dass sich das hinziehen kann. Dass mit Steuergeld eben verantwortungsvoll umgegangen wird, sollte nachvollziehbar sein", sagt Generalsekretärin Susann Enders.


Straßenausbaubeiträge: Bürgerin aus Kreis Forchheim klagt gegen Gemeinde


Antragsberechtigt waren bis zum 31. Dezember 2019 alle Grundstückseigentümer, wenn sie zwischen 2014 und 2017 Straßenausbaubeiträge - kurz "Strabs" - zahlen mussten. Eine unabhängige Kommission wurde daraufhin gebildet, die nun die Anträge abarbeiten muss. Im Juni 2019 hatte das Kabinett beschlossen, dass Eigentümer für im besagten Zeitraum gezahlte "Strabs" eine Teilrückerstattung beantragen können. Seit dem 1. Januar 2018 werden in Bayern keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.

Um in den Genuss der Rückzahlung zu kommen, müssen die Antragsteller aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro.

Verwandte Themen


1 Kommentar