Streit um Bayernflagge: Jetzt muss das Gericht entscheiden

3.5.2015, 19:31 Uhr
Streit um Bayernflagge: Jetzt muss das Gericht entscheiden

© dpa

Die Wohnungsgesellschaft verlangt von dem Mieter, dass er die rund 1,2 Quadratmeter große Rautenfahne nicht mehr an dem Balkon aufhängt. Der Mieter will aber auf die Flagge nicht verzichten, so dass es zum juristischen Streit kam.

In dem Prozess geht es um die Fassadengestaltung des Mehrfamilienhauses, die ein Mieter üblicherweise nicht ohne Genehmigung des Eigentümers ändern darf. Viele Eigentümer legen für ihre Häuser fest, wie die Optik des Gebäudes erhalten bleiben kann. Dann kann es beispielsweise Vorgaben geben, in welcher Farbe ein Balkon-Sichtschutz gehalten sein muss. Auch die Frage, ob ein Mieter Befestigungen in das Mauerwerk bohren darf, kann einen Streit auslösen.

Nach Angaben der Augsburger Amtsgerichtssprecherin Manuela Pohl sind solche Streitigkeiten eigentlich bei der Justiz an der Tagesordnung. Häufig ginge es dabei um Parabolantennen, die ein Mieter am Balkon montiere. Ungewöhnlich an dem Fall sei nur, dass es dieses Mal um eine Fahne in den Bayern-Farben gehe.

 

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