Streit um Kirchenasyl: Urteil fällt im Mai

26.4.2018, 13:35 Uhr
Nach der Revision der Staatsanwaltschaft wird der Streit um das Kirchenasyl neu aufgerollt.

© Piephans Nach der Revision der Staatsanwaltschaft wird der Streit um das Kirchenasyl neu aufgerollt.

Es ging um das Urteil des Amtsgerichts Freising, dass den angeklagten Nigerianer vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt.

Kirchenasyl habe weder für die Behörden noch für den Mann aus Nigeria eine rechtliche Bedeutung, argumentierten die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Damit habe sich der Angeklagte illegal in Deutschland aufgehalten, weil er eigentlich ausreisepflichtig gewesen war. Die Richter am OLG und der Verteidiger des Angeklagten stimmten zu, dass Kirchenasyl in Deutschland keine rechtliche Bindung habe.

Beide Seiten stellten aber die Frage in den Raum, wieso im Freisinger Fall dann keine Behörde tätig geworden war und den ausreisepflichtigen Mann aus der Pfarrei geholt und abgeschoben habe. Vielmehr hätten Mitarbeiter der Ausländerbehörde die Anweisung bekommen, nichts dagegen zu unternehmen. Genau das stelle einen Duldungsanspruch dar, so der Anwalt des Angeklagten. Daher plädierte er dafür, den vorangegangenen Freispruch seines Mandaten zu bestätigen.

"Es ist gelungen, zu zeigen, dass der Fall schwierig ist", sagte der Vorsitzende Richter. Bisher habe es keine vergleichbare obergerichtliche Entscheidungen zu Kirchenasyl gegeben. Das Gericht betonte aber, dass es nur um den konkreten Einzelfall aus Freising gehe. Das OLG sei nicht für alle Kirchenasyl-Fälle zuständig, so der Richter.

Die Richter am Amtsgericht Freising hatten in ihrem Urteil erklärt, das Kirchenasyl sei kein eigenes Rechtsinstitut, aber ein Hindernis für eine Abschiebung.

Der Flüchtling auf der Anklagebank war aus Italien nach Deutschland gekommen und sollte laut Anordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dorthin abgeschoben werden. Er bekam dann von Mitte Juli bis Mitte Oktober 2016 Kirchenasyl in der Pfarrei St. Jakob in Freising. Der Pfarrer meldete dies sofort der Ausländerbehörde und dem Bamf. Daraufhin verzichteten die Behörden auf den Vollzug der Abschiebung. Das Vorgehen entspricht der Vereinbarung des Bamf mit der katholischen und evangelischen Kirche, die laut OLG aber keinen rechtlichen Anspruch besitzt.

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