"Stadlfest" wurde aufgelöst

Tausende Euro Bußgeld: Jugendlicher will 18. Geburtstag feiern - anonymer Anrufer informiert Polizei

25.1.2022, 16:05 Uhr
Auch private Geburtstagsfeiern sind derzeit nur mit maximal zehn Personen erlaubt.

© colourbox.de Auch private Geburtstagsfeiern sind derzeit nur mit maximal zehn Personen erlaubt.

Es hätte ein feucht-fröhlicher und geselliger Abend werden sollen: Ein 18-Jähriger hatte am Wochenende seine Freunde zu einem "Stadlfest" in einer kleinen Gemeinde am Starnberger See eingeladen, um seine Volljährigkeit zu feiern. Rund 50 Gäste waren gekommen. Es gab Essen und Getränke, die Musik wurde etwas lauter gedreht, wie es bei einem 18. Geburtstag nicht ungewöhnlich ist.

Anonymer Anrufer informierte die Polizei

Doch in Zeiten der Corona-Pandemie war die Feier keine gute Idee. Ein anonymer Anrufer informierte die Polizei in Wolfratshausen über das gesellige Treiben. Und die musste dem Hinweis nachgehen. Die Beamten rückten mit mehreren Streifen kurz nach Mitternacht an und informierte den Party-Veranstalter und seine Gäste darüber, dass derzeit wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen nur maximal zehn Personen an einem privaten Treffen teilnehmen dürfen. Auch bei einem 18. Geburtstag könne man keine Ausnahme machen.

Die Polizisten konnten insgesamt 30 Anzeigen gegen die Partygäste aufnehmen, der Rest hatte Reißaus genommen. "Die Jugendlichen waren alle kooperativ", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf nordbayern.de-Nachfrage. Nach der Feststellung der Personalien wurde die Feier aufgelöst und die Party-Meute nach Hause geschickt.

Für den 18-jährigen Gastgeber könnte die Feier noch teuer werden als für seine Gäste. Er muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Die Anzeigen leitete die Polizei an das Landratsamt Bad Tölz weiter, das sich nun mit dem Fall befassen muss. Im Einzelfall ist es laut Bayerischer Infektionsschutzverordnung jedoch möglich, die Strafe für den 18-Jährigen zu erhöhen oder zu mildern.


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