Kommentar 

Urteil gegen Rechtsterroristin aus Franken: Einzeltäter sind keine Einzelfälle

30.7.2021, 15:40 Uhr
Muss für sechs Jahre in Haft: Susanne G. wird in den Saal des Oberlandesgerichts München geführt.

© Sven Hoppe, dpa Muss für sechs Jahre in Haft: Susanne G. wird in den Saal des Oberlandesgerichts München geführt.

Franken hat - man muss es leider so sagen - ein Naziproblem. In keiner anderen deutschen Stadt verübte der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) mehr Mord- und Sprengstoffanschläge als in in Nürnberg. Hinzu kommen regelmäßige Aufmärsche von Rechtsradikalen. Und eine eingeschworene Unterstützer-Szene.

Nebenkläger forderten mehr

Ein braunes Netzwerk, das auch jetzt wieder im Prozess gegen die Rechtsterroristin Susanne G. sichtbar wurde. Gut, dass die Frau aus dem Nürnberger Land nun für sechs Jahre hinter Gitter muss. Auch wenn man sich wünscht, das Gericht hätte sie, wie von den Nebenklägern gefordert, zu acht Jahren Haft verurteilt.

Das vom Polizeipräsidium Mittelfranken zur Verfügung gestellt Foto zeigt Karten, die  nach Überzeugung des Gerichts von Susanne G. als Drohbriefe verschickt wurden.

Das vom Polizeipräsidium Mittelfranken zur Verfügung gestellt Foto zeigt Karten, die  nach Überzeugung des Gerichts von Susanne G. als Drohbriefe verschickt wurden. © dpa

Immerhin: Das Gericht hat zumindest vorsichtig angedeutet, dass hinter den Taten nicht nur Einzelne stecken könnten. Auch wenn keine Mittäter ermitteln werden konnten, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Höhne, "Einzeltäter sind keine Einzelfälle".

Ein bemerkenswerter Satz, denn an die längst nicht mehr haltbare These von den Einzeltätern hat sich die Justiz jahrelang geklammert. Hoffen wir, dass sie diesen Satz jetzt endlich ernst nimmt. Damit die Strukturen hinter dem braunen Terror aufgedeckt werden.