Vergewaltigung in Uni-Klinik Erlangen? Weitere Zeugen sagen aus

23.5.2019, 17:33 Uhr
Ein Krankenpfleger hat eine Patientin im Intimbereich berührt. Jetzt muss das Gericht klären, ob er die Frau missbrauchte oder vergewaltigte (Symbolbild).

© Daniel Bockwoldt/Illustration (dpa) Ein Krankenpfleger hat eine Patientin im Intimbereich berührt. Jetzt muss das Gericht klären, ob er die Frau missbrauchte oder vergewaltigte (Symbolbild).

War es Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch? Um diese Frage zu klären, wird das Landgericht Nürnberg-Fürth weitere Zeugen im Prozess gegen einen Krankenpfleger (55) der Uniklinik anhören.

Der Mann gab bereits zu, eine 50-jährige Patientin, die nach einem Luftröhrenschnitt auf der Intensivstation der Uniklinik Erlangen lag und zu dem Zeitpunkt fast bewegungsunfähig war, an den Brüsten und im Intimbereich berührt und geküsst zu haben. Dass er aber mit Zunge oder Finger in sie eindrang, bestreitet er. Doch eben darin liegt der juristische Unterschied, zwischen einer Vergewaltigung und einem sexuellen Missbrauch.

Dass es nicht bei Berührungen blieb, hatte das Amtsgericht Erlangen bereits im Februar als erwiesen angesehen und den Pfleger wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legte der Mann Berufung ein, und diese wird jetzt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt.

Gericht will weitere Zeugen anhören

Einige Krankenschwestern wurden bereits als Zeuginnen gehört, nun hat eine weitere Pflegerin in dem Prozess ausgesagt: Sie hatte zusammen mit dem Angeklagten in der Tatnacht Schicht auf der Station und war diejenige, die als erstes auf das "merkwürdige Verhalten", wie sie es nennt, des Pflegers aufmerksam wurde. Durch ein Fenster zum Zimmer der Patientin beobachtete sie zusammen mit ihren Kolleginnen, wie der Pfleger die Frau zuerst im Gesicht streichelte und dann betatschte. Was sich genau im Intimbereich abspielte, konnte die Pflegerin nicht eindeutig sehen.

Auf Anforderung der Verteidigung sagte am zweiten Verhandlungstag auch noch Peter Betz, Leiter der Rechtsmedizin am Uniklinikum Erlangen, als Sachverständiger aus. Bei der Patientin war nach dem Vorfall eine Probe aus der Vagina entnommen wurde, in der fremder Speichel festgestellt wurde. Betz erklärte dazu, dass es sich wahrscheinlich um männlichen Speichel handele, eine genaue DNA konnte nicht festgestellt werden.

Ob der Speichel auch durch einen Waschlappen in die Vagina der Frau gelangt sein könnte, will der Richter wissen: "Ich kann nur das sagen, was ich sicher weiß und zwar, dass dort Speichel war. Wie der da hingelangt ist, das müssen sie selbst rausfinden."

Das Gericht wird nun vier weitere Zeuginnen zu dem Vorfall vernehmen. Der Prozess wird fortgesetzt, auch die Patientin soll gehört werden.