"Verlorener" Zugwaggon: Wohl falsch verkuppelt

24.4.2015, 13:26 Uhr

© Foto: Erwin Sohst

Das Ermittlungsergebnis geht an die Staatsanwaltschaft, die entscheiden muss, ob ein Strafverfahren gegen Rangierpersonal eingeleitet wird. Auch das Eisenbahnbundesamt ist eingeschaltet, teilt die Bundespolizei auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Am Montag gegen 8.30 Uhr hatte ein Regionalzug auf der Strecke von Treuchtlingen nach Nürnberg in Höhe Steinbühl den hinteren Wagen verloren, nachdem sich die Kupplung gelöst hatte. In einem solchen - absolut ungewöhnlichen - Fall löst der Druckluftabfall durch das Trennen der Bremsschläuche automatisch eine Zwangsbremsung aus, bei beiden Zugteilen.

„Wir haben uns zu keiner Zeit gefährdet gefühlt“, berichtet Passagier Erwin Sohst aus Schwabach. Die Bahnmitarbeiter hätten „sehr professionell“ reagiert. Nach einer Stunde und einigen Sicherheitstests wurde der Waggon wieder angehängt und der Zug langsam in den Hauptbahnhof gefahren.

Allerdings trügt die Erinnerung eines Bahnsprechers vom Montag, der sich eines vergleichbaren Vorfalls im Personenverkehr nicht entsinnen konnte. Denn am Samstag, 8. Dezember 2007, hatte sich in der Tat zwischen Fürth und Nürnberg-Doos am überfüllten Regionalexpress 34 611 Würzburg - Nürnberg in voller Fahrt die Kupplung gelöst; der fünfte Wagen wurde abgetrennt, durch die Zwangsbremsung aber sofort gestoppt. Von Anfang an stand „Schlamperei beim Kuppeln“ im Raum und der Verdacht auf fahrlässigen oder vorsätzlichen Eingriff in den Bahnverkehr, also eine Straftat.

Der beschuldigte DB-Mitarbeiter bekam vom Amtsgericht einen Strafbefehl. Er hatte versäumt, nach dem Einhängen des Kupplungsbügels des fünften Wagens in den Haken des vierten die Gewindeschraubspindel festzuziehen. Der identische Kupplungsbügel des anderen Wagens wird an einer Halterung eingehängt. Geschieht dies nicht, hängt die Kupplung herunter und kann etwa auf Bahnübergängen im Gleis hochschlagen. Im ungünstigsten Fall schlägt sie eine nicht straff gespannte Kupplung heraus.

11 Kommentare