Video mit getöteter Katze wirft Fragen auf: Dürfen Jäger Haustiere töten?

4.1.2021, 10:40 Uhr

Die Tierschutzorganisation Soko Tierschutz hatte den Vorwurf veröffentlicht, eine Jägerin habe sich im Dezember in der Nähe von Augsburg einer in einer Lebendfalle gefangenen Hauskatze genähert und diese mit mehreren Kopfschüssen aus einer Pistole getötet. In einer Videoaufnahme des Vorfalls schien das Tier zu leiden, nachdem die ersten Schüsse nicht tödlich gewesen zu sein schienen.


Achtung, Inhalt zeigt brutale Szenen: Hier können Sie das Video sehen.


Der Vorfall wird aktuell vom Jägerverband geprüft. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit nach dem Bundesjagdgesetz soll eingeleitet werden, wenn sich der Verdacht bestätigt, teilte der Jägerverband weiter mit. Die Soko Tierschutz habe bereits Anzeige erstattet.

Gesetzeslage

Doch dürfen Jäger generell auf Hunden oder Katzen schießen? Jäger haben in Deutschland das Recht, wildernde Hunde oder Katzen zu erschießen, wenn es um den Schutz von Wild geht. Wörtlich heißt es im Bayerischen Jagdgesetz: "Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt wildernde Hunde und Katzen zu töten."

Wildernde Hunde dürfen erschossen werden, wenn sie "im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können", so das Gesetz. Katzen genießen noch weniger Schutz: Sobald sie "im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden" können Jäger und Jägerinnen abdrücken. Diese Regelung gilt auch für Katzen, die in Fallen gefangen wurden, die die gleiche Entfernung zu Gebäuden betragen.

Allerdings gibt es noch einen wichtigen Zusatz im Artikel 42 des Jagdgesetzes. So gilt die Erlaubnis nicht für "in Fallen gefangene Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können". Laut der Pressemitteilung der Soko Tierschutz könne man im Video die Plakette der getöteten Katze deutlich erkennen.