Was tun bei Häuslicher Gewalt? Das Landeskriminalamt klärt auf

8.4.2020, 14:35 Uhr

Das Bayrische Landeskriminalamt weißt dabei darauf hin, dass es in Zeiten von Corona und den damit verbunden Ausgangsbeschränkungen auf engen Räumen noch einmal besonders zu Spannungen und Streitigkeiten bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt kommen kann.

Doch niemand sollte Gewalt vom eigenen Partner erdulden müssen. Selbst mit Ausgangsbeschränkungen gilt der Grundsatz: "Wer schlägt, der geht." Es gibt viele Stellen, die per Mail, telefonisch oder persönlich Hilfe und Beratung anbieten.

Bei allen Polizeipräsidien gibt es dafür die sogenannten "Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer". Es handelt sich dabei um Kriminalbeamtinnen, die Betroffene in Fällen von häuslicher und sexueller Gewalt unterstützen und über Beratungsstellen und Hilfestellungen in der Nähe informieren. Sie erklären den Opfern zudem, wie wie ein Strafverfahren abläuft, welche Rechte sie haben, falls Sie Anzeige erstatten wollen. Wie Sie die zuständige Beamtin erreichen können, erfahren Sie hier.

Nichtanzeige schützt den Täter, nicht das Opfer

Sollten Sie sich nicht gleich an die Polizei wenden wollen, können Sie natürlich auch Kontakt mit jeder anderen Frauen- oder Männerberatungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen.

Nachfolgend noch ein paar Tipps für Bundesweite Hilfsangebote:

  • Hilfetelefon 08000 116 016 Gewalt gegen Frauen www.hilfetelefon.de
    Beratung telefonisch, per E-Mail oder Chat, bei Bedarf in 17 verschiedenen Sprachen

  • Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern https://www.nummergegenkummer.de/
    Kinder- und Jugendtelefon: 116 111, Elterntelefon: 0800 – 111 0 550

  • Opfertelefon 116 006 des WEISSEN RING www.weisser-ring.de

Grundsätzlich gilt: Verständigen Sie in Notfällen umgehend die Polizei über den Notruf 110.


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