Wegen Datenschutz: Müssen Klingelschilder bald weg?

19.10.2018, 06:52 Uhr
Auch in Zukunft werden Klingelschilder an Mietshäusern nicht so aussehen, sondern die Namen der Bewohner aufweisen. Einen Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung bedeutet das nämlich nicht.

© dpa/Philipp Brandstädter Auch in Zukunft werden Klingelschilder an Mietshäusern nicht so aussehen, sondern die Namen der Bewohner aufweisen. Einen Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung bedeutet das nämlich nicht.

"Das ist absoluter Schwachsinn." Für einen Juristen und bayerischen Spitzenbeamten lässt sich Thomas Kranig zu einem ungewohnt drastischen Urteil hinreißen. Doch den Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht in Ansbach macht die aufgeregte öffentliche Diskussion darüber, ob Klingelschilder mit Namen an Mietshäusern gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, ausgesprochen zornig.

Angestoßen hat die Klingelschild-Debatte der Eigentümerverband Haus & Grund. Sein Präsident Kai Warnecke warnte Hauseigentümer, sie riskierten möglicherweise "hohe Bußgelder", wenn sie die Mieternamen an Briefkästen oder neben der Klingel an der Haustür anbringen ließen. Und er appellierte in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung, sie müsse "umgehend dieses Datenschutz-Chaos beenden".

Gar nicht betroffen

Thomas Kranig, der als Chef der bayerischen Datenschutzaufsicht monatelang unermüdlich im Land unterwegs war, um Unternehmer, Vereinsvorstände und andere Bürger über die neue Datenschutzgrundverordnung zu informieren und ihnen vor allem die Angst vor deren angeblich absurden Auswirkungen zu nehmen, versteht nicht, warum der Haus & Grund-Präsident Alarm schlägt, "ohne vorher mal bei einer Aufsichtsbehörde nachzufragen".

Die EU-Verordnung, erteilt Kranig juristische Nachhilfe, gelte für die "ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen". Das Anbringen von Klingelschildern an Mietshäusern falle nicht darunter. Deshalb sei es nur in Einzelfällen - etwa bei gefährdeten Prominenten, bei Personen in einem Zeugenschutzprogramm oder Stalking-Opfern - gerechtfertigt, auf ein Namensschild zu verzichten.

Der Sprecher der Bundeszentrale von Haus & Grund in Berlin, Alexander Wiech, hält dagegen, man habe sich "selbstverständlich" vorab informiert. Aufhorchen lassen habe den Verband aber vor allem "der Fall in Wien". In der österreichischen Hauptstadt hatte, wie berichtet, die Hausverwaltung "Wiener Wohnen" nach der Beschwerde eines Mieters und auf Anraten einer städtischen Datenschutzstelle angekündigt, bei 220.000 Wohnungen die Namensschilder gegen eine Wohnungsnummer auszutauschen. "Und die in Wien sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen", meint Alexander Wiech.

Da wäre sich jetzt wiederum Datenschützer Kranig vielleicht gar nicht so sicher. Von "unsinnigen Plänen" spricht er auch im Wiener Fall und bleibt dabei, dass es für das Abschrauben der Namensschilder keine Notwendigkeit aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt.

Dass Kranig die vor allem in Boulevard-Medien freudig aufgegriffene Warnung vor Bußgeldern bis 20 Millionen Euro so aufbringt, hängt vor allem damit zusammen, dass er ein bekennender "Fan der Datenschutz-Grundverordnung" ist, die seiner Überzeugung nach für Bürger und Unternehmen wichtige Fortschritte beim Sichern von personenbezogenen Daten brachte. Leider gebe es aber auch interessierte Kreise, die die DSGVO desavouieren wollten. "Mit der Negativbotschaft: Das ist wieder mal Blödsinn, was die Europäer da gemacht haben."

Dabei seien in den knapp fünf Monaten seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung all die schlimmen Befürchtungen, von denen vorher die Rede war, ausgeblieben. Insbesondere sei es, wie Kranig betont, nicht zu der prophezeiten "Abmahnwelle" durch Anwälte gekommen. Das liege daran, dass das Sanktionsrecht bei Verstößen ausschließlich bei den Datenschutzbehörden liegt. Personen oder Unternehmen, denen dubiose Abmahnschreiben zugehen, rät er dringend, sie pauschal abzuwehren. Ein Musterschreiben werde demnächst auf der Homepage seines Landesamts veröffentlicht.


Wir wollen von Ihnen wissen: Sollten Klingelschilder in Zukunft abgenommen werden? 

Schreiben Sie Ihre Meinung, diskutieren Sie hier in unserem Leserforum unter diesem Artikel mit! Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie sich mit Ihrem vollen Namen, Ihrer postalischen Adresse und Ihrer Mailadresse registrieren. Falls Sie bereits einen Login besitzen, bei dem die Anschrift noch fehlt, bitten wir Sie, diese Daten zu ergänzen. Derzeit sind die Angaben zur Adresse noch freiwillig. Im Leserforum werden wir aber nur Kommentare zulassen, bei denen auch die Angaben "Straße/Hausnummer sowie PLZ/Ort" ausgefüllt wurden. Dennoch wird Ihr Kommentar online nur unter dem von Ihnen gewählten Nickname zu lesen sein. Meinungsbeiträge sind auch per Mail annn-leserbriefe@pressenetz.de (Stichwort: Klingelschild) möglich.

Eine Auswahl der Einsendungen wird gegebenenfalls auch auf der gedruckten Meinungsseite in den Nürnberger Nachrichten mit Angabe des Namens und des Wohnorts (ohne Straßenangabe) erscheinen. Falls Sie damit nicht einverstanden sein sollten, bitten wir Sie, dies in Ihrem Kommentar zu vermerken.

43 Kommentare