Auch Grundschüler im Landkreis müssen Maske tragen

7.11.2020, 07:06 Uhr
Keine Ausnahme für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: Nach den Herbstferien müssen auch die Grundschüler im Unterricht Masken tragen.

© Christian Charisius, dpa Keine Ausnahme für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: Nach den Herbstferien müssen auch die Grundschüler im Unterricht Masken tragen.

Der Landkreis hatte am Montag vor den Herbstferien bei der Regierung von Mittelfranken eine Befreiung von der Maskenpflicht für die Grundschüler beantragt, obwohl der Sieben-Tages-Inzidenzwert bereits über 50 je 100 000 Einwohner lag.

Die Regierung hat diese Ausnahme in den Herbstferien auch genehmigt – allerdings nur begrenzt bis zum Montag, 9. November. Deshalb hat das Landratsamt keine Allgemeinverfügung erlassen, weil ja vergangene Woche ohnehin Ferien waren.

Und nun ist alles mit den neuen Vorgaben des Kultusministeriums ohnehin ganz anders. Die Maskenpflicht auch am Platz gilt ab sofort an allen Schulen im Freistaat, unabhängig vom Inzidenzwert in einer Region. Dies ist eine Reaktion darauf, dass die Zahl der Covid-19-Erkrankungen bayernweit deutlich gestiegen sind.

Landrat: Rechtslage "deutlich verschärft"

Über weitergehende Maßnahmen sollen dann gegebenenfalls die Gesundheitsämter vor Ort entscheiden. Diese sollen dann je nach Infektionslage beurteilt und angepasst werden. In Weißenburg-Gunzenhausen gibt es aktuell aber keine weitergehenden Planungen.

"Nachdem auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mittlerweile deutlich über dem Wert von 100 bei der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohnern liegt, werden wir von einer erneuten Beantragung zur Befreiung von der Maskenpflicht in Grund- und Förderschulen absehen", erläuterte Landrat Manuel Westphal in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

"Auch die Rechtslage sowie die bestehenden Spielräume für die Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen wurden zwischenzeitlich deutlich verschärft, was auch mit dem bundesweiten Teil-Lockdown sowie der hohen Anzahl an Neuinfektionen zusammenhängt."

Eine Befreiung von der Maskenpflicht sei in der Regel nur zusammen mit erhöhten Abständen in den Klassenzimmern bzw. dem Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht genehmigungsfähig, habe die Regierung mitgeteilt.

Am Präsenzunterricht festhalten

Da nun die Entscheidung weiterer Maßnahmen beim Gesundheitsamt liegt, wird das bestehende Infektionsgeschehen im Landkreis – insbesondere auch direkt in den Schulen – fortlaufend vom Gesundheitsamt beobachtet und bewertet, heißt es in der Pressemietteilung des Landratsamtes. 

Je nach Infektionsgeschehen sollen dann die Maßnahmen in den Schulen angepasst werden. Es kann dann entweder zu Lockerungen oder auch zu Verschärfungen kommen.

"Grundsätzlich werden wir auch weiterhin so lange wie möglich am Präsenzunterricht festhalten", betonte Landrat Westphal. Die Maskenpflicht sei hierbei eine Maßnahme, um das zu erreichen. Westphal: "Mich haben vor den Herbstferien zahlreiche Mails besorgter Eltern wegen der Maskenpflicht erreicht. Es gibt aber auch viele Eltern und auch Lehrkräfte, die genauso besorgt sind, wenn wir die Maskenpflicht aufheben."

Er könne beide Seiten verstehen, doch aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der gesetzlichen Regelungen habe sich das Amt entschieden, keine weitere Ausnahme für die Maskenpflicht an den Grundschulen zu beantragen.

Keine Einschränkungen für Kitas

Ergänzend zu den Regelungen im Bereich der Schulen wird vonseiten des Landratsamtes darauf hingewiesen, dass trotz der hohen Sieben-Tage-Inzidenz von am Freitag 117,2 entsprechend dem Rahmen-Hygieneplan "Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten" derzeit keine Einschränkungen beim Betrieb der Kindertagesstätten sowie Heilpädagogischen Tagesstätten erfolgen. Die bisherige Stufe 2 dieses Rahmen-Hygieneplans findet weiterhin Anwendung.

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