Tempo 30 in Weißenburger Ortsteilen kaum möglich

5.12.2019, 05:44 Uhr
Tempo 30 in Weißenburger Ortsteilen kaum möglich

© Foto: Robert Renner

Für manche Stadträte steht daher fest, dass die Rechtslage nicht mehr zeitgemäß ist und immer noch "den Autofahrer in den Mittelpunkt" stellt, wie Harald Dösel sagte. Für entsprechende Änderungen sei der Bund zuständig, weshalb der Sozialdemokrat Bundestagsabgeordneten Artur Auernhammer bat, das Thema mit nach Berlin zu nehmen. "Die Kommunen sollten hier mehr Freiräume bekommen," meinte Dösel, und der Christsoziale nickte zustimmend.

Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Eine generelle Beschränkung auf 30 km/h ist allein schon daher nicht möglich, machte Kerstin Segl von der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus deutlich. Die StVO gebe aber die Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf bestimmten Straßen oder Streckenabschnitten "aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs" zu beschränken, erklärte Segl.

Ferner dürfte dies geschehen bei Arbeiten im Straßenraum, zum Verhüten größerer Schäden, zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen oder von Gewässern und Heilquellen sowie zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit. Dies gilt der Verwaltungsmitarbeiterin zufolge ferner in Bade- und Kurorten, in Erholungsorten von besonderer Bedeutung, in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegen der Erholung dienen sowie in der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Von alledem treffe nichts auf einen Weißenburger Ortsteil zu, sagte Segl.

Blieben noch Tempo-30-Zonen. Diese sind nur in geschlossenen Ortschaften vorrangig in Wohngebieten möglich, nicht aber an Vorfahrt- und an übergeordneten Straßen mit Durchgangsverkehr, wie Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen. Etwas Spielraum schafft die StVO in Paragraf 45, Absatz 9. Demzufolge sind Beschränkungen auf 30 km/h auch an übergeordneten Straßen "im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern" möglich.

Der Knackpunkt hier ist, dass diese Einrichtungen eben unmittelbar an den Durchgangsstraßen liegen müssen. So ist beispielsweise vor dem Holzinger Kindergarten keine Tempo-30-Regelung möglich, machte Segl deutlich. Ihr zufolge gibt es in mancher Ortsteilsiedlung schon Tempo-30-Zonen, oftmals kann in solchen aber auch aus baulichen Gründen nicht schneller gefahren werden. Und an den Schulen in Oberhochstatt, Emetzheim und Dettenheim gelte bereits das Limit von 30 km/h.

Mehr aber sei nicht möglich. Das liege vor allem an den übergeordneten Straßen. Rothenstein liegt an der Bundesstraße 13, durch Oberhochstatt zieht sich die Staatsstraße 2228. Kreisstraßen gibt es in Weimersheim, Holzingen und Suffersheim. Alle anderen Orte hätten zumindest eine Vorfahrtsstraße als Hauptverkehrsstrecke.

Segl führte zudem Geschwindigkeitskontrollen an, die in vielen Ortsteilen in diesem Jahr gemacht wurden. Dabei habe es nur wenige Verstöße gegeben, noch dazu mit relativ geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Etwas anders sieht die Lage in Rothenstein aus, wo deutlich mehr Verkehr herrsche. Dort rollten in der Spitze 330 Fahrzeuge pro Stunde durch den Ort, und es habe bis zu 28 Verstöße gegen die 50-km/h-Grenze pro Stunde gegeben.

"Die Rechtslage ist, wie sie ist", eröffnete Oberbürgermeister Jürgen Schröppel (SPD) die Diskussion. Sie werde in Weißenburg genutzt, wo es geht, mehr sei aber derzeit nicht machbar. Sein Parteifreund Andre Bengel regte dennoch an zu prüfen, ob an Bushaltestellen an Durchgangsstraßen Tempo 30 machbar wäre. Doch der OB beschied ihm, dass "Bushaltestellen nicht im Katalog enthalten sind".

Katrin Schramm von den Grünen wollte wissen, ob nicht die Schutzwürdigkeit der Anwohner vor Lärm und Abgasen ein Ansatz sei. Segl machte aber deutlich, dass dazu Messungen durchgeführt und dabei Grenzwerte überschritten werden müssten. Das sei aber kaum zu erwarten. Klaus Drotziger hakte hingegen bei den Geschwindigkeitskontrollen ein und sprach sich gegen eine Pauschalverurteilung der Autofahrer aus. "Die ganz große Mehrheit fährt vernünftig", unterstrich der CSU-Fraktionsvorsitzende, der sich fragte: "Müssen wir ständig neue Normen schaffen, nur weil eine kleine Minderheit sich nicht an die Regeln hält?" Sie stärker zu sanktionieren, wäre wohl sinnvoller.

Mit Warnzeichen arbeiten

Dem pflichtete Heinz Gruber bei. Für ihn sind die Geschwindigkeitsmesstafeln "sehr hilfreich". Ebenfalls als "wirksam" erachtet der Freie Wähler, "wenn auf die Straße etwas aufgemalt ist", beispielsweise Warnzeichen vor Schulen.

Wie auch immer, der Eindruck vieler Ortsteilbewohner, das in ihren Dörfern zu schnell gefahren wird, wird bleiben. Dies zeigte auch die Aussage von Artur Auernhammer. Er bezeichnete die Messstelle vor seinem Anwesen in Oberhochstatt als ungeeignet, liegt sie doch nahe einer Kurve, an der vom Gas gegangen werden muss. An anderen Stellen seines Heimatorts wird hingegen deutlich zu schnell gefahren, ist sich der Abgeordnete sicher.

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