Ärger um den Weißenburger Flugplatz

30.3.2018, 06:00 Uhr
Ärger um den Weißenburger Flugplatz

© Robert Maurer

Generell ist im Baurecht geregelt, dass für eine Aufschüttung auf einer Fläche von mehr als 500 Quadratmetern und bei einem Höhenunterschied von mehr als zwei Metern eine Baugenehmigung erforderlich ist. Beim Segelflugverein ging man indes davon aus, dass es eine solche nicht braucht, weil die Bayerische Bauordnung Flugplätzen einen Sonderstatus einräumt und Baumaßnahmen dort eine gewisse Privilegierung haben – ähnlich wie in der Landwirtschaft. „Natürlich müssen die Vorschriften eingehalten werden“, betonte Vorsitzender Gerd Wilfert auf Anfrage unserer Zeitung und kündigte an, die weiteren Schritte nach Kräften zu unterstützen.

Zuständig für die Genehmigung ist die Stadt Weißenburg, die aber für die Bereiche Abfallrecht und Naturschutz das Landratsamt sowie wegen der Gefahr einer Grundwasserverunreinigung das Wasserwirtschaftsamt und wegen der ebenfalls nicht genehmigten Rodung das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingeschaltet hat. Grundsätzlich ist auch eine nachträgliche Genehmigung möglich, aber nachdem inzwischen weitgehend Fakten geschaffen wurden, ist es eben deutlich schwieriger nachzuweisen, dass alles einwandfrei über die Bühne ging.

Die Hauptfrage ist, welches Material zum Auffüllen verwendet worden ist. Die beauftragte Baufirma hat bei der Stadt eine Liste abgegeben, um zu belegen, woher das Material stammt. Das reicht aber nicht. „Das da oben ist Karstgebiet“, machte Oberbürger­meister Jürgen Schröppel gegenüber unserer Zeitung deutlich. „Da darf nur Z0-Material hin.“ Sprich, das Erdreich muss völlig unbelastet sein. Dafür braucht es Bodenproben, die die Unbedenklichkeit belegen. Die gibt es aber nicht.

Bauschutt abgelagert?

Stattdessen gibt es Aussagen von Spaziergängern, die mehr als einmal gesehen haben wollen, dass Mauer­reste, Kunststoffrohre, Kabel und anderer Bauschutt dort gelandet sind. „Vor Ort wurden vereinzelt Mauerwerksbrocken vorgefunden“, erklärte das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung. „Aufgrund dessen ist nicht auszuschließen, dass außer unbelastetem Erdaushub auch anderes unzulässiges Material eingebaut wurde.“

Auch Wilfert weiß von einer kleineren Menge Bauschutt. Er ist überzeugt, dass da ein unbekannter „Übeltäter“ die Gunst der Stunde nutzte, um seinen Bauschutt kostenlos loszuwerden und dass es sich um einen Einzelfall handelt. „Das kommt natürlich weg.“ Wilfert verweist auf den Vertrag mit dem Weißenburger Bauunternehmen, in dem dieses sich verpflichtet, nur zulässiges Material zum Verfüllen zu verwenden. Die Firma wird nun einen Gutachter bestellen, der an mehreren Stellen Proben nimmt.

Sollte das Material nicht den Z0-Kriterien entsprechen, muss es zumindest teilweise wieder ausgebaut werden, kündigten OB Schröppel und Rechtsdirektor Heiko Stefke an. Das würde den Ausbau der Rollbahn teurer machen und um mehrere Monate verzögern. „Wir wollten jetzt im Frühjahr eigentlich mit dem Bepflanzen beginnen“, sagte Wilfert. Der Baustopp hat aber keinerlei Auswirkung auf den Betrieb des Flugplatzes im bisherigen Umfang. „Wenn sich jemand eine finnische Sauna als Schwarzbau in den Garten stellt, darf er ja auch trotzdem in seinem Haus wohnen bleiben“, verdeutlichte der OB.

Nicht nur für die Auffüllung fehlte die Genehmigung, auch die Rodung im Fürstenwald hätten die Behörden abnicken müssen. Das hat unter anderem mit dem Schutz des Grundwassers zu tun, machte Jürgen Stemmer deutlich. Er ist beim AELF für den Bereich Fors­ten verantwortlich. Bislang liegt in Gunzenhausen noch kein Antrag für eine nachträgliche Genehmigung vor. Die Sache mit der Rodung sollte aber im Vergleich zur Auffüllung das kleinere Problem darstellen.

Ein dritter Problembereich sind alte Gräberstätten. Nach dem Denkmalatlas des Freistaats liegen diese aber ein Stück weit entfernt vom Flugplatz. Nichtsdestotrotz wird auch dieser Aspekt geprüft. Alles nicht wirklich glücklich gelaufen, weiß auch Wilfert, der darum bemüht ist, die Sache nicht hochzukochen. „Jetzt geht es darum, das nüchtern aus der Welt zu schaffen.“

Mehr Sicherheit

Das Verlängern der Rollbahn von 580 auf 800 Meter soll in erster Linie der Sicherheit dienen. Das Luftamt Nordbayern war in der Vergangenheit relativ kulant, wenn diese Längenvorgabe nicht eingehalten wurde, doch nach einem Unglücksfall vor ein paar Jahren in Lauf wurde man restriktiver. Seit 2014 verhandelt der Segelflug­verein mit dem Luftamt und auch das Auffüllen hat schon vor mehr als einem Jahr begonnen – es hat übrigens auch schon um die Jahrtausendwende zweimal Auffüllungen am Wülzburg-Flugplatz gegeben. Im März 2017 wurde Gerd Wilfert Vorsitzender und hat die bis dahin nur mündlichen Vereinbarungen mit dem Weißenburger Bauunternehmen in einen schriftlichen Vertrag gegossen.

Nicht nur, dass die längere Start-Landebahn eine Auflage des Luftamtes ist, der Verein erwartet sich auch Verbesserungen im Flugbetrieb, von der auch die Bevölkerung profitiert. Mit der längeren Bahn kann der Windenstartbetrieb deutlich ausgebaut werden. Das ist „leiser und umweltfreundlicher“ als ein Flugzeugschleppstart, betonte Wilfert. Außerdem war es mit der bisherigen Länge der Bahn und wegen der hohen Bäume am Ostende nur möglich in Richtung Weißenburg zu starten und von dort kommend zu landen. Das machte den Flugplatz auf der Jurahöhe „nicht ganz einfach anfliegbar“, beschreibt es Wilfert, denn in der Regel hat man beim Landen Rückenwind. Wilfert: „In Zukunft können wir dann auch gegen den Wind landen.“ Das sollte den Flugplatz nahe der Wülzburg dann auch für den ein oder anderen Piloten von außerhalb attraktiver machen, hofft der Vorsitzende.

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