Bauausschuss genehmigt Schaufenster im 1. Stock

16.7.2016, 06:00 Uhr
Bauausschuss genehmigt Schaufenster im 1. Stock

© Markus Steiner

Die neuen Eigentümer des Gebäudes hatten sich im vergangenen Monat beim Stadtbauamt erkundigt, welche Möglichkeiten bestehen, um die Fassade optisch aufzuwerten und die Attraktivität und Außenwirkung des Ladengeschäfts zu steigern. Das Gebäude in der Luitpoldstraße 23 ist kein Einzeldenkmal und stammt aus der Nachkriegszeit. Denkmalpflegerische Gründe, die gegen eine Umgestaltung sprechen, gab es also nicht.

Dafür mussten die Mitglieder des Bauauschusses abwägen, ob sie eine Abweichung von der Weißenburger Baugestaltungssatzung zulassen wollen. Denn laut der sind Schaufenster normalerweise nur im Erdgeschoss zulässig. Erker, Balkone und Loggien sollten in der Regel „nicht am öffentlichen Verkehrsraum bzw. von diesem einsehbar“ sein, heißt es dort weiter.

Keinen Präzedenzfall schaffen

Will man von diesen Regelungen der Baugestaltungssatzung abweichen, erklärte Ulrich Heiß vom städtischen Bauamt, dann müsse sichergestellt sein, dass dadurch kein Präzedenzfall geschaffen wird und der genehmigte Einzelfall gut begründet ist. Auch aus Sicht des Stadtbaumeisters Thomas Schwarz würde sich ein Erker gut in die umliegenden Gebäude einfügen: „Der Gesamteindruck des Denkmal-ensembles wäre auch mit diesem Sonderelement aus Sicht des Stadtbauamtes nicht gestört.“

Weil es ohnehin in der gesamten Altstadt kaum Läden gibt, wäre die Präzendenzwirkung aus Sicht des Bauamtes ohnehin „sehr gering“. Historische Fassaden mit Fachwerk oder Natursteinfassungen würden kaum gestalterische Elemente wie einen Lichterker vertragen. Der Stadtbaumeister hat konkret nur zwei weitere Fälle ausgemacht, bei denen eine ähnliche optische Aufwertung denkbar wäre. Zudem gab es auch bisher schon einige mehrgeschossige Läden, wie zum Beispiel das Steingass-Sporthaus, bei dem das Logo über mehrere Etagen angebracht ist. Auch „Street One“ hat eine Verglasung im ersten Obergeschoss und erstreckte sich früher über zwei Etagen. Aus den genannten Gründen em­pfahl das Stadtbauamt dem Bauausschuss, das neue Gestaltungselement zu genehmigen, weil es Fassade und Umfeld aufwerte und eine attraktive Nutzung im Gebäude ermögliche und eine gute Signal-
wirkung für den Einzelhandel in der Altstadt hätte.

FW-Stadtrat Heinz Gruber konnte sich mit dieser Sichtweise anfreunden und meinte: „Das Haus ist kein Einzeldenkmal, mich stört das nicht, wir sollten die Umgestaltung zulassen.“ Inge Pfitzinger-Miedel (SPD) schlug vor, die Entwurfspläne noch einmal zu „harmonisieren“ und kein vorstehendes Element zuzulassen. Eine Anregung, die in den Beschlussvorschlag aufgenommen wurde. Max Hetzner (Grüne) sah das ganz anders: „Ich habe erhebliche Bauchschmerzen, weil der Entwurf erheblich gegen die Baugestaltungssatzung verstößt.“ Aus seiner Sicht gebe es in dem Gebäude genügend Fenster im Erdgeschoss, im Obergeschoss würden zu große Fenster „völlig aus dem Rahmen fallen“.

Auch CSU-Stadtrat Fritz Felleiter blieb skeptisch und meinte: „Die Baugestaltungssatzung kommt ja nicht von ungefähr.“ Seiner Meinung nach sei die Begründung der neuen Eigentümer für größere Fenster im Obergeschoss nicht logisch begründet. Von daher stelle sich die Frage, warum der Bauausschuss die Ausnahme genehmigen solle.

Bauamtsmitarbeiter Heiß meinte vor der endgültigen Abstimmung, dass nicht jeder erlaubte Baustil in der Satzung auch aufgenommen werden könne und man auch zeitgemäße Lösungen finden müsse, die dem Einzelhandel in der Altstadt dienlich sind. Eine Prämisse, der der Bauauschuss, wenn auch nur mit knapper Mehrheit, folgte.

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