Causa Dinar: Öffentliche Missbilligung nicht zulässig

13.12.2014, 13:03 Uhr
Causa Dinar: Öffentliche Missbilligung nicht zulässig

© Archivfoto: Renner

Geschehen wird dies nach Informationen des Weißenburger Tagblatts am Donnerstag, 18. Dezember. Landrat Gerhard Wägemann will die Angelegenheit auch im Kreistag thematisieren. Das Beil, das dem Stadtrat zur Verfügung steht, um den Ausraster des Linken-Stadtrats auf der Kirchweih zu sanktionieren ist ein äußerst stumpfes. Der Stadtrat kann in nicht öffentlicher Sitzung seine Missbilligung über das Verhalten Erkan Dinars aussprechen. Echte Konsequenzen hat das allerdings gar keine.

Der OB hätte darüber hinaus theoretisch die Möglichkeit, den Linken-Vertreter im Stadtrat nicht mehr zu Veranstaltungen wie dem Neujahrs­empfang oder zum Waldbegang ein­zuladen. Die Entscheidung, wer eine solche Einladung erhält, obliegt allein ihm als Hausherrn, aber dass die Stadträte dabei sind, ist eigentlich selbstverständlich. Schröppel: „Das ist für mich eine Stilfrage.“

Einzig weil sich Dinar nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf seine Mandate als Stadt- und Kreisrat berufen hat, um Zutritt zum Weinzelt zu bekommen, hat das Gremium überhaupt eine Möglichkeit, sich mit dem Thema zu befassen. „Durch ein solches Verhalten wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass Stadt­räte im Vergleich zu anderen Bürgern Sonderrechte hätten, die aber in Wirklichkeit nicht vorliegen“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag der übrigen Stadträte.

Ohne diesen Bezug wäre es ohnehin keine Frage für das Gremium. „Wenn ein Stadtrat irgendwo einen Liter Milch klaut, ist das noch kein Grund, dass sich der Stadtrat damit befasst“, machte es OB Schröppel am plastischen Beispiel deutlich.

Mittel des Stadtrates

Der OB und Rechtsdirektor Heiko Stefke haben sorgfältig geprüft, welche Mittel dem Stadtrat zur Verfügung stehen und haben sich auch mit der Regierung von Mittelfranken kurzgeschlossen. Auch dort herrscht die klare Ansicht: Eine Missbilligung ist möglich, aber nur nicht öffentlich. Die Persönlichkeitsrechte von Stadtrat Erkan Dinar stehen den Juristen zufolge ganz klar über dem Informationsrecht der Öffentlichkeit.

Deshalb, so betont Schröppel immer wieder, dürfe er nicht einmal sagen, ob die Causa Dinar überhaupt auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung steht - auch nicht im Nachgang. Denn anders als bei einer Auftragsvergabe fällt in diesem Fall der Grund für die Nichtöffentlichkeit nicht weg, nur weil der Beschluss gefasst ist. „Das empfinden die Kollegen des Stadtrats offensichtlich als unbefriedigend“, interpretiert der OB den gemeinsamen Antrag.

Öffentlicher Druck

Auch in der Bevölkerung stößt die rechtliche Situation auf wenig Verständnis. An Stammtischen und im Internet wird gerne mal gefordert, den vorbestraften Linken-Politiker aus dem Gremium zu werfen. Das ist aber überhaupt nicht möglich. Bleibt nur öffentlicher Druck, wenn man mit der rechtlichen Situation unzufrieden ist. Eine Resolution auf www.change.org fordert Dinar zum Rücktritt auf. Sie hat bislang 100 Unterstützer. Die Facebook-Seite „Kein vorbestrafter gewalttätiger Erkan Dinar in politischen Gremien“ hat mehr als 550 Anhänger.

In die Kategorie öffentlicher Druck ist wohl auch der gemeinsame Antrag der Stadtratsfraktionen und des FDP-Einzelkämpfers zu werten. Denn die Stadträte wissen sehr wohl, dass die von ihnen geforderte öffentliche Missbilligung nicht zulässig ist. Stellen dürfen sie den Antrag aber - und ihn auch öffentlich machen. Das stellte Rechtsdirektor Stefke klar. Es ist auch jedem Stadtrat unbenommen, sich öffentlich zu dem Vorfall zu äußern. Doch sobald einer von ihnen in einer Stadtrats- oder Ausschusssitzung anfängt, sich über den Fall auszulassen, muss der Oberbürgermeister als Hausherr einschreiten und dies unterbinden, so Stefke.

Rücktrittsforderungen

Die öffentlichen Rücktrittsforderungen gegenüber Erkan Dinar bezogen sich bislang in erster Linie auf sein Mandat als Stadtrat. In Sachen Kreistag blieb es hingegen ruhig. Auf Anfrage erklärte Landrat Gerhard Wägemann, er stehe im engen Kontakt mit dem OB und werde dem Beispiel der Stadt folgen. Das bedeutet wohl ebenfalls eine nicht öffentliche Missbilligung durch den Kreistag. Auf der Tagesordnung der Sitzung am Montag, 15. Dezember, steht die Angelegenheit aber noch nicht.

„Wir haben keine rechtliche Handhabe, ihn auszuschließen“, machte auch Wägemann deutlich. Der Landrat machte keinen Hehl daraus, dass es ihn ärgert, in einem solchen Fall nicht mit härteren Bandagen durchgreifen zu können. „Dass eine solche Missbilligung nur nicht öffentlich erfolgen darf, ist für mich nicht bis zum Ende gedacht.“

Der Politiker Gerhard Wägemann glaubt, dass in anderen Parteien mehr interner Druck aufgebaut worden wäre, um den Betroffenen nach einem derartigen Vorfall zum Rücktritt zu bewegen. „Ich erinnere mich an Fälle, da haben Leute wegen einer Insolvenz ihrer Firma ihr Mandat abgegeben.“

Dinar selbst verschickt derweil Pressemitteilungen, mit denen er offensichtlich zeigen will, dass sein Image innerhalb der Linken keineswegs angekratzt ist. Die bayerischen Kommunalpolitiker der Partei haben nun das Netzwerk „Kommunalpolitisches Forum Bayern“ mit Sitz in Regensburg gegründet und den Weißenburger zum Beisitzer im Vorstand gewählt. Ziel des Netzwerks ist der Erfahrungsaustausch sowie das Anbieten von Bildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen.

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