Das Baugebiet in Hattenhof ist erstmal ausgebremst

7.11.2019, 15:55 Uhr
Das Baugebiet in Hattenhof ist erstmal ausgebremst

© Foto: limes-luftbild.de

Auf Nachfrage erläuterte das Stadtoberhaupt in einem Pressegespräch, dass die "Kanaltrasse auf dem kürzesten Weg" durch einen Acker des Grundstückseigentümers gelegt werden sollte. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass das geplante kleine Gewerbegebiet zwischen der Arthur-Aurnhammer-Straße und dem Westfriedhof angebunden werden könne. Zum anderen aber sei dies vor allem "finanziell und technisch die beste Lösung".

Nach der Kanalverlegung würde die Trasse wieder verfüllt werden. Sollte es auf dem Streifen zu einem schlechteren Ertrag kommen, würde der Landwirt auch entschädigt werden.

Doch der Eigentümer lasse das Durchqueren seines Geländes nicht zu und wolle, dass der Kanal um sein Grundstück gelegt werde, schilderte der OB, der mit dieser Lösung ein Problem hat: Sie ist nach seiner Darstellung 750 000 Euro teurer. Schröppel: "Das kann ich nicht guten Gewissens allen Bürgern erklären, die über die Verbesserungsbeiträge mitzahlen müssen."

Die Stadt habe lange verhandelt, Zugeständnisse gemacht und am Ende sogar "ein Angebot, bei dem man eigentlich nicht nein sagen kann", vorgelegt, doch der Grundstückseigner wolle letztlich trotzdem die Klage gegen das Vorhaben.

Dem OB ist klar, dass das "für alle Bauwilligen eine äußerst unerfreuliche Geschichte ist". Bauplätze würden in Weißenburg dringend ge- braucht. Die Stadt habe aber "ihre Hausaufgaben gemacht" und "den Bebauungsplan in der üblichen Zeit" entwickelt.

Für die Verzögerung könne man weder im Rathaus noch im Stadtrat etwas, unterstrich der OB und fügte an: "Wenn einer meint klagen zu müssen, dann ist das sein gutes Recht". Um dann nachzuschieben: "Aber die Frage stellt sich schon, ob‘s des braucht hätt‘?" Schließlich gebe es den Paragrafen 14 des Grundgesetzes, der da unter anderem regelt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Das Stadtoberhaupt sieht die Beeinträchtigungen für den Grundstückseigentümer als "zumutbar" an, zumal dieser "für Ausfälle entschädigt" und die Kanaltrasse auch tief genug gelegt würde, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Nun sei das Vorhaben aber "in der Warteschleife der Gerichte und der Justiz", sagte der OB. Will heißen: Das Projekt verzögert sich um viele Monate.

Eigentlich ist der bereits im Mai 2018 einstimmig vom Bausenat angenommene Bebauungsplan fertig. Entstehen sollen auf dem über 43000 Quadratmeter großen Areal 39 Bauplätze. 62 Prozent der Fläche sind als Wohnbauland, 22 Prozent für Grünflächen vorgesehen, davon sind die Hälfte Ausgleichsflächen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. 16 Prozent des Areals entfallen auf Verkehrsflächen.

Die Bauplätze sollen zwischen 550 und 900 Quadratmeter groß werden. Das Wohnviertel wird, wenn es denn einmal entsteht, in drei Bereiche untergliedert und mit einer Stichstraße von der Kreisstraße WUG 1 aus erschlossen. Im südlichen Teil sind 13 Grundstücke hofartig um eine Grünfläche geplant, im westlichen und östlichen werden 26 Häuser entlang einer Ringstraße entstehen.

Wäre alles plangemäß gelaufen, hätte im vergangenen Frühjahr mit dem Bau der ersten Häuser begonnen werden können. Der Grundsatzbeschluss, der in Folge eines Antrags der CSU-Stadtratsfraktion gefasst wurde, erfolgte bereits im Juli 2016.

 

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