Hagenbuch

Der Bebauungsplan für das neue Baugebiet in Weißenburg steht

15.7.2022, 09:51 Uhr
Am nördlichen Ortsrand von Hagenbuch soll ein neues Wohngebiet mit gut 30 Bauplätzen entstehen. Für die beiden Teile westlich und östlich der Straße nach Weiboldshausen gibt es bereits ältere Bebauungspläne, die nun in einem zusammengefasst werden. Die ersten Häuser könnten wohl ab 2025 entstehen.

© Robert Renner, NN Am nördlichen Ortsrand von Hagenbuch soll ein neues Wohngebiet mit gut 30 Bauplätzen entstehen. Für die beiden Teile westlich und östlich der Straße nach Weiboldshausen gibt es bereits ältere Bebauungspläne, die nun in einem zusammengefasst werden. Die ersten Häuser könnten wohl ab 2025 entstehen.

Der Flächennutzungsplanänderung muss allerdings noch der Stadtrat zustimmen, der sich unter anderem dazu am Donnerstag, 28. Juli, um 17 Uhr im Wildbadsaal trifft. Doch angesichts des eindeutigen Votums im vorberatenden Gremium dürfte die Entscheidung reine Formsache sein.

Gegen das Vorhaben votierten lediglich die beiden Ausschussmitglieder der Grünen, Maximilian Hetzner und Gerd Meyer, „weil es noch innerstädtische Flächen gäbe, die als Baugebiet geeignet wären“, erläuterte Hetzner. Es müsse daher keines außen an den Stadtrand angesetzt werden, argumentierte er.

Das ist bei den Neubauten zulässig

Dem Bebauungsplan zufolge wird das gesamte Areal als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Je Einzelhaus sind bis zu drei Wohneinheiten und zwei Vollgeschosse zulässig. Bei der Außengestaltung der Häuser sind grelle Farben verboten. Dacheindeckungen sind in roten, rotbraunen sowie grauen Farbtönen möglich. Nicht zulässig sind glänzende oder glasierte Dacheindeckungen. Bei Sattel- und Walmdächern sind Ziegel zu verwenden, bei flachgeneigten Dächern sind auch Blech- oder Gründächer möglich.

Nebengebäude sollen sich gestalterisch den Hauptgebäuden unterordnen und bei einer Ausführung mit Flachdach möglichst extensiv begrünt werden. Es können ausnahmsweise kleinere Nebengebäude wie Geräteschuppen, Müllhäuschen oder Holzlegen auch außerhalb der überbaubaren Fläche des jeweiligen Grundstücks zugelassen werden, wenn sie vom Straßenraum abgewandt sind und keine Aufenthaltsräume enthalten.

Geschlossen wirkende Zäune, Mauerscheiben und Maschendrahtzäune sind zur Grundstückeinfriedung nicht erlaubt. Die Einfriedung darf nicht höher als 1,3 Meter sein. Vorgeschrieben ist für jedes Anwesen eine Regenwasserzisterne. „Wegen der geologischen Verhältnisse sind die Bohrtiefen für geothermische Nutzungen stark begrenzt“, heißt es weiter im Bebauungsplan. Ob solche Bohrungen überhaupt möglich seien, müsse „stets im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens“ geprüft werden.

Flächenversiegelung so gering wie möglich halten

Fahrzeugstellplätze sowie deren Zufahrten und Hofbefestigungen müssen mit wasserdurchlässigen Materialien belegt werden. Generell soll die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. In jeder Bauparzelle ist je 250 Quadratmeter Grundstücksfläche mindestens ein Laubbaum oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen.

„Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten“, heißt es im Bebauungsplan. Bestehende Laubbäume und Gehölze seien zu erhalten. Auch in den öffentlichen Bereichen sind Baumpflanzungen vorgesehen.

Der Bebauungsplanentwurf war zweimal öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit sind den Sitzungsunterlagen zufolge zwei Stellungnahmen eingegangen, seitens der betroffenen Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange gab es mehrere. Sei wurden allesamt vom Stadtbauamt aufgearbeitet. Die „wesentliche Problematik“ sei die Zufahrtssituation gewesen, die aber habe gelöst werden können, berichtete Oberbürgermeister Jürgen Schröppel.

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