Die Corona-Regelungen in Altmühlfranken

26.3.2021, 15:16 Uhr
Die Corona-Regelungen in Altmühlfranken

© Foto: Miriam Zöllich

Kontaktbeschränkungen

Zulässig sind derzeit Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes mit insgesamt maximal fünf Personen (über 14 Jahren).

Einzelhandel

Die Öffnung von Ladengeschäften für Kunden ist und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig ("Click-und-Meet"). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher sein als ein Kunde auf 40 Quadratmetern Verkaufsfläche. Zudem muss der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden erheben.

Ist der Inzidenzwert drei Tage in Folge höher als 100, dann erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt am Montag in dieser Zeitung veröffentlicht wird. Es ist zu erwarten, dass ab Dienstag wieder "Click & Collect" gilt, also das Abholen von vorher telefonisch oder per Email bestellter Ware im Laden nach vorheriger Anmeldung.

Sportausübung

Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucher, ein Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten) öffnen.

Ausgangsbeschränkung

Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, dann gilt wieder ein nächtliches Ausgangsverbot von 22 bis 5 Uhr im gesamten Landkreis. In diesem Zeitraum dürfen nur folgende Personen ihre Wohnung verlassen: Wer zur Arbeit oder zum Arzt geht, wer sein Sorge- und Umgangsrecht wahrnimmt, wer Sterbebegleitung leistet, wer Minderjährige und Hilfsbedürftige begleitet, wer Tiere versorgen muss.