Eine Unverschämtheit

14.12.2017, 08:13 Uhr

Das ganze Prozedere hinterlässt den Beobachter ratlos. Wie kann man so mit dem letzten Willen einer Verstorbenen umgehen? Mit einer Frau, die über ihren Tod hinaus dafür gesorgt hat, dass ihr Wunsch mit ihrem Geld zum Wohle der Stadt auch umgesetzt werden kann.

Man solle kein Geld hinauswerfen, um von einem Experten die Bausubstanz prüfen zu lassen, lautete der Tenor der Kritiker im Stadtrat. Man sehe doch auch so, dass das Ding „hie“ ist. Darauf lässt sich einfach antworten: Man kann kein Geld zum Fenster hinauswerfen, das einem gar nicht gehört. Und genauso ist es hier. Das Geld ist der Stadt übergeben worden, um das Anwesen in der Meiergasse 3 herzurichten. Das mag juristisch nicht ganz eindeutig formuliert sein, moralisch ist die Verpflichtung sonnenklar.

Die Frage ist nicht, ob eine Sanierung „wirtschaftlich“ ist. Die Frage ist, ob die einstmals offenbar rund 700000 Euro, die Maria Pfister der Stadt vermacht hat, für die Sanierung reichen. Mit den Förderprogrammen, die derzeit auf dem Markt sind, sollte daran nicht viel Zweifel bestehen.

Dass man aus dem Erbe der alten Dame nun zumindest mal einen Architekten bezahlt, der überprüft, ob und wie man dem Wunsch der Erblasserin entsprechen kann, ist das Mindeste, was man der Frau schuldig ist. Mühsam einigte man sich nun auf den Kompromiss, erst mal den Bauausschuss vorbeizuschi-cken, drei Stadträte wollten aber nicht einmal das einsehen. Was bitte soll man denn verlieren, wenn man einen Experten einschaltet? Ganz sicher kein Geld, denn das (siehe oben) gehört der Stadt nicht mal.

Am Ende drängt sich der Eindruck auf, dass es vielleicht nicht nur um das Haus geht. Wollen die Bieswanger vielleicht einfach nur keine sozial Schwachen in ihrem schönen Dorf? Ein unschöner Vorwurf, den man nicht beweisen kann, der aber zumindest einige sonst
rätselhafte Positionen erklären würde.

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