Ist das Einheimischenmodell noch zeitgemäß?

13.5.2020, 05:52 Uhr
Ist das Einheimischenmodell noch zeitgemäß?

© Foto: Robert Renner

Zum einen bei der Beratung des Bebauungsplans für das Baugebiet Am Hasenacker in Holzingen, für das der Bebauungsplan voraussichtlich im Herbst rechtskräftig sein wird, zum anderen bei einem Antrag der CSU auf Erschließung eines Wohnbaugebiets in Kattenhochstatt.

Karl Roth (CSU) hatte die Frage nach dem Einheimischenmodell beim Baugebiet Am Hasenacker aufgeworfen. Oberbürgermeister Jürgen Schröppel meinte daraufhin, dass die "Strategie der strikten Reglementierung", wer in einem bestimmten Baugebiet bauen dürfe, hinterfragt werden sollte. Am Hasenacker sei das Problem nicht so groß, weil auch private Grundstücke auf den Markt gebracht würden, sodass auch Auswärtige zum Zuge kommen könnten.

Der Grund, das Einheimischenmodell einzuführen, sei gewesen, reine Schlafsiedlungen, die an bestehende Dörfer angehängt würden, zu vermeiden. "Aber ob das noch der richtige Ansatz ist, darf hinterfragt werden."

Noch keine Bewerber für Baugebiet Wöhrbachweg

Im Fall des CSU-Antrags für Kattenhochstatt handelt es sich um das geplante Wohnbaugebiet Wöhrbachweg, für das den Sitzungsunterlagen zufolge seit 2004 ein Bebauungsplan besteht. Er umfasst den Ausbau des bestehenden Wöhrbachwegs am Ostrand des Weißenburger Ortsteils und die Neuerschließung von zwölf Bauplätzen. Vier der Parzellen sind in privatem Eigentum, acht in städtischem. Allerdings: "Vonseiten der Liegenschaftsverwaltung wird berichtet, dass bisher keine Bauwilligen/
Bauwerber für dieses Gebiet bei der Stadt Weißenburg registriert sind", informieren die Sitzungspapiere weiter.

Einem Beschluss des Stadtrats vom März 1999 zufolge ist auch das Baugebiet Wöhrbachweg im Einheimischenmodell umzusetzen. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Parzellen ausschließlich für Bewohner von Kattenhochstatt, Holzingen, Emetzheim, Weimersheim und Schmalwiesen oder Menschen, die aus diesen Orten stammen, zur Verfügung stehen.

Ein weiterer Knackpunkt für das Baugebiet Wöhrbachweg dürfte die Erschließung sein. Die Verwaltung schätzt die Kosten auf rund 290 000 Euro für den Kanal- und auf circa 380 000 Euro für den Straßenbau. Allerdings muss nach Angaben der Tiefbauabteilung "die Entwässerung im Detail noch mal überprüft werden, da zwischenzeitlich Trennsysteme gesetzlich vorgeschrieben sind und Mischsysteme nur in Ausnahmefällen gebaut werden dürfen". Von einer Ausnahmegenehmigung könne wegen der Nähe zum Wöhrbach nicht ausgegangen werden.

Bei einer Trennentwässerung bedürfe es aber an Platz für die Zwischenspeicherung. Der Bebauungsplan sei entsprechend zu ändern, "da eine Regenrückhaltung nur abgerechnet werden kann, wenn die hierfür vorgesehene Fläche auch innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans" liege. Außerdem sind nach Angaben der Verwaltung bei einer Erschließung auch alle Grundstücke entlang des schon bestehenden Wöhrbachwegs an den Kosten zu beteiligen.

Die Verwaltung kommt daher zu dem Schluss, dass sie das Überarbeiten des Bebauungsplans und das Erschließen des Baugebiets nur dann empfehlen kann, "wenn mehrere Bauwillige, die die Vorgaben des Einheimischenmodells erfüllen, ein eindeutiges Bauinteresse bekunden".

OB Schröppel bat daher die CSU, ihren Antrag zurückzuziehen und erst die grundsätzlichen Fragen, eben auch die des Einheimischenmodells zu klären. Klaus Drotziger stimmte namens seiner Fraktion "einer Vertagung bis zum Zeitpunkt, wenn ein neuer Ortssprecher gewählt ist" und im Anschluss eine Meinungsbildung zu dem Thema stattgefunden hat, zu.

Die CSU hatte Anfang März beantragt, dass "die in Kattenhochstatt befindlichen städtischen Baugrundstücke" erschlossen werden sollen. Sie begründete dies damit, dass in den Ortsteilversammlungen "seit Jahren regelmäßig vorgebracht und bemängelt" wird, "dass es in Kattenhochstatt für Bauwillige keine Grundstücke gibt". Da es aber seit 2004 einen Bebauungsplan gebe, könne dem "Wunsch einfach abgeholfen werden". Vorgespräche hätten gezeigt, dass das Vorhaben auf Zustimmung stoße.

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