Markus Dauer scheitert an formaler Hürde

6.4.2019, 06:00 Uhr
Markus Dauer scheitert an formaler Hürde

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Der Wahlausschuss der Marktgemeinde unter der Leitung von Geschäftsleiter Robert Lindenmayer stellte fest, dass zu der Aufstellungsversammlung öffentlich hätte eingeladen werden müssen. Bürgermeisterin Inge Dorschner (SPD), die bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters bzw. einer neuen Bürgermeisterin die Amtsgeschäfte führt, sagte unserer Zeitung, dass der Wahlausschuss überhaupt keine andere Wahl hatte, als Dauers Kandidatur abzulehnen.

Spätestens eine übergeordnete Rechtsaufsicht hätte den Wahlvorschlag ohnehin kassiert, weil die Vorgaben der Bayerischen Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen nicht erfüllt wurden. In der heißt es im Paragrafen 39, Absatz 4: „Die Einberufung der Aufstellungsversammlung muss geeignet sein, alle Teilnahmeberechtigten davon zu unterrichten, dass sich bewerbende Personen aufgestellt werden sollen. Die Teilnahmeberechtigten sind schriftlich ent­weder durch öffentliche Ankündigung oder einzeln zur Aufstellungsversammlung zu laden; die Ladung muss spätestens am dritten Tag vor dem Tag der Aufstellungsversammlung ver­öffentlicht oder zugegangen sein.“

Ein Umstand, der weder Dauer noch seiner ihn unterstützenden Gruppierung PMG bewusst war. Der Kandidat  sagte unserer Zeitung, dass es ihn ärgere, dass die Wahlunterlagen zweieinhalb Wochen lang in der Gemeinde lagen, um geprüft zu werden. Erst sei ihm gesagt worden, dass alles passe, und im letzten Moment, als nichts mehr bereinigt werden konnte, sei ihm jetzt „der Stecker“ gezogen worden. Deshalb wollten er und die PMG sich auch anwaltlich vertreten lassen und gegen die Ablehnung des Wahlvorschlags juristisch vorgehen. Vor allem Dauers Unterstützer, die binnen kürzester Zeit insgesamt 197 Stimmen im Rathaus für ihn abgaben, seien enttäuscht.

Thomas Eischer, im Landratsamt in Weißenburg der Leiter der Rechtsaufsicht, sagte auf Anfrage unserer Zeitung, dass nach Auffassung des Gesetzgebers immer der Wahlvorschlagsträger selbst verantwortlich sei und man jetzt nicht dem Vorsitzenden des Wahlausschusses das Versäumnis in die Schuhe schieben könne. Der zuständige Beschwerdeausschuss, bei dem man Rechtsmittel einlegen kann, sei aber in diesem Fall nicht am Landratsamt, sondern bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach angesiedelt.

Kontrovers diskutiert

Im jüngsten Gemeinderat in Pleinfeld führte Dauers Ausschluss am Donnerstagabend offenbar zu teilweise kontroversen Diskussionen. So soll selbst ein CSU-Gemeinderat Unverständnis darüber geäußert haben, dass einem Kandidaten, der sich in einer Demokratie politisch engagieren wolle, wegen eines kleinen Form­fehlers Steine in den Weg gelegt würden.

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