Neulinger-Areal in Weißenburg: Keine Befreiung vom Bebauungsplan

22.7.2020, 12:19 Uhr
Neulinger-Areal in Weißenburg: Keine Befreiung vom Bebauungsplan

© Foto: www.limes-luftbild.de

Einmal mehr ging es der HBG Eichstätter Straße 4, Weißenburg GmbH & Co. KG um die geplante Gastronomie in der Südwestecke der Anlage mit Blick auf die Seeweiherpartie. "Insbesondere jetzt während der Covid-19-Pandemie ist es nahezu unmöglich einen Pächter für die geplante Gastronomie in Haus 5 zu finden", schreibt HBG-Geschäftsführer Stefan Kießling in seinem Antrag an den Stadtrat und bittet um eine Befreiung von der vorgeschriebenen Nutzung "Schank- und Speisewirtschaft".

Er verweist ferner darauf, dass durch die Beeinträchtigungen durch den Gaststättenbetrieb (Geräusch-emissionen, Gerüche, etc.) die umliegenden Wohnungen schwer verkäuflich seien. "Es stehen bereits Käufer für einen Großteil dieser Wohnungen zur Verfügung, allerdings nur, wenn die Gastronomie entfällt", sagt Kießling.

Außerdem gestalte sich die Parkplatzsituation für die Gastronomie in der Tiefgarage schwierig, was auch der Schallschutzgutachter für das Bauvorhaben bestätige. Ein weiteres Problem sei die relativ geringe Größe des geplanten Lokals, weshalb sich ein geeigneter Pächter nur schwer finden ließe.

"Es nützt keinem eine leer stehende Gastronomie, daher beantrage ich einen Stadtratsbeschluss für eine abweichende Nutzung im Erdgeschoss des Hauses 5", heißt es in Kießlings Schreiben. Er könnte sich vorstellen, dort Ausstellungs- beziehungsweise Büroräume zum Beispiel für Architekten oder Rechtsanwälte anzusiedeln.

Außerdem beantragt er, im Erdgeschoss von Haus 2 – dabei handelt es sich um jenes unmittelbar an der Eichstätter Straße gegenüber dem Jugendzentrum – eine Nutzungsänderung für ein Geschäft für "Stadtmobilität/E-Mobilität" zuzulassen. Der Änderungsantrag solle "nicht zum Nachteil der Stadt" sein, "sondern eine Bereicherung über die Stadtgrenzen hinaus, um Menschen zu erreichen, die es interessant und lohnenswert finden, in unsere Stadt zu reisen" und hier zu leben.

Mit seinem Ansinnen stieß Kießling im Bauausschuss aber nur auf wenig Gehör. Lediglich die beiden CSU-Stadträte Karl Roth und Tobias Kamm sowie Heinz Gruber (Freie Wähler) würden auf die Gastronomieansiedlung verzichten. Der Rest des elfköpfigen Gremiums, das mit Bürgermeisterin Maria Schneller als Sitzungsleiterin tagte, lehnte diese Nutzungsänderung ab. Geschlossen votierte der Ausschuss gegen die Nutzungsänderung im Haus 2.

Er sei "strikt gegen einen Laden" dort, ein solcher sei nie vorgesehen gewesen, machte Gruber deutlich. Die Nutzungsänderung in Sachen Gastronomie sei ihm hingegen egal, meinte der Freie Wähler.

Maximilian Hetzner sieht dies anders. "Wir waren uns im Stadtrat alle einige, dass wir eine Gastronomie dort wollen." Der Grüne sieht es "nicht ein, zum wiederholten Male" über eine Nutzungsänderung entscheiden zu müssen. "Wir haben uns bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ja was gedacht", unterstrich er.

Dem pflichtete Andre Bengel bei. Die Ansiedlung eines Lokals sei "essenziell" für das Nutzungskonzept. Damit sollte auch ein Stück weit die Öffentlichkeit an der neuen Nutzung des "Sahnestückchens vor den Toren der Altstadt" teilhaben können. Der SPD-Fraktionschef: "Es soll so sein, wie wir uns das nach vielen Beratungen vorgestellt haben." Seine Fraktion stehe jedenfalls "nicht bereit, um hier eine Gewinnmaximierung zu betreiben".

Karl Roth hingegen machte deutlich, dass ihm eine Wohnnutzung im Haus 5 lieber wäre. Es sei keinem gedient, wenn der "Gaststättenbetreiber permanent" wechsle, was unter anderem wegen der notwendigen hohen Mietpreise zu erwarten sei. Ein Café wäre zwar schön, das seien "aber Träume", meinte der CSU-Stadtrat. Dem widersprach Maximilian Hetzner. Es habe einen Interessenten für die Gastronomie gegeben, sagte er. Der Grüne kann sich nicht vorstellen, dass es nicht möglich sein soll, "bei der Lage und dem Ausblick und der Nähe zum Schulviertel" eine Gastronomie anzusiedeln.

Rechtsdirektor Heiko Stefke wies darauf hin, dass sich der Stadtrat an dieser Stelle ausdrücklich eine Gastronomie gewünscht habe, und er machte den Stadträten klar, dass sie deshalb kaum einen Entscheidungsspielraum haben. Schließlich gebe es einen gültigen Bebauungsplan, und der sei eine Rechtsnorm. "Da kann man nicht nach Belieben davon abweichen." Möglich wäre lediglich, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan zu betreiben. Das wolle aber wohl keiner, so Stefke.

Besonders deutlich machte Fritz Felleiter seinem Unmut Luft. "Wir waren uns klar und einig, das städtebauliche Filetstück mit der Gastronomie auch für die Öffentlichkeit zu erhalten. Und jetzt kommt der x-te Versuch dies zu ändern," unterstrich der Christsoziale. Auch ein Fahrradgeschäft gehöre nicht in Haus 2.

Er ärgere sich immer noch über die Bebauung unmittelbar an der Eichstätter Straße und darüber, dass ihm als Lehrer auf den Plänen nicht aufgefallen sei, wie schmal der Gehsteig, der vielfach auch als Schulweg genutzt werde, sei. Felleiter: "Ich bin es langsam leid, dass wir ständig über Ausnahmen abstimmen müssen."

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