Nur Altstadtgeschäfte dürfen öffnen

22.9.2017, 08:07 Uhr
Nur Altstadtgeschäfte dürfen öffnen

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Zugrunde liegt dem Beschluss ein Antrag von Stadtrat Erkan Dinar (Die Linke), demzufolge „die Verwaltung die Rechtmäßigkeit der verkaufsoffenen Sonntage in Weißenburg aus Anlass der aktuellen Rechtsprechung“ überprüfen und „Vorschläge für zukünftige rechtskonforme Regelungen“ machen soll. Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren ge­ändert, bestätigte Oberbürgermeister Jürgen Schröppel. Sie stelle hohe Anforderungen, in welchen Bereichen Läden zu Marktsonntagen geöffnet werden dürfen.

Die Stadt Weißenburg hat „das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen geregelt“, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Der Verordnung zufolge dürfen an den vier Marktsonn­tagen in der Kernstadt Geschäfte von 12.30 bis 17.30 Uhr geöffnet sein. Räumlich sieht die Verordnung keine Begrenzung vor.

Nach Einschätzung von Rechtsdirektor Heiko Stefke und OB Schröppel ist es nach der neuen Rechtsprechung nicht mehr zulässig, Märkte wie Kaufland, Marktkauf, OBI oder BGU in Weißenburg an den Marktsonntagen zu öffnen. Es trifft aber auch Einzelhandelsgeschäfte wie Herrenbekleidung Gutmann oder Möbel Karmann. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Gebiet, in dem Läden geöffnet werden dürfen, auf das Umfeld des Marktes beschränkt bleiben. Das Bayerische Verwaltungsgericht spricht gar von einem „engen Umfeld des Marktes“.

Diese Begriffe geben zwar keine eindeutige Gebietsdefinition vor, aber sicher sei nicht das gesamte Stadtgebiet gemeint, machte Stefke deutlich. Die Verwaltung schlug daher vor, die Ladengeschäfte, die offen bleiben dürfen, auf den Bereich zu begrenzen, der auch bei der sogenannten Weißen Nacht gilt. Diese Veranstaltung muss die Stadt Weißenburg bei der Regierung von Mittelfranken genehmigen lassen.

Zur Weißen Nacht ist die Ladenöffnung nur in Teilen der Altstadt erlaubt. Der Bereich umfasst die Bachgasse, die Obertor- und die Luitpoldstraße sowie die Judengasse samt den dazwischenliegenden Altstadtgassen, den Bereich Auf der Wied, Saumarkt und Friedrich-Ebert-Straße samt den dazwischenliegenden Straßen und Gassen, die Spitalanlage, den Bereich Am Hof, die Ellinger und die Rosenstraße sowie den Marktplatz.

„Rechtssicher“

Dieser Rahmen ist den Hauptausschussmitgliedern für die Marktsonntage aber zu eng gesteckt. CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Drotziger schlug vor, den Bereich „auf die gesamte Altstadt auszudehnen, sonst setzen wir uns dem Vorwurf aus, willkürlich Grenzen gezogen zu haben“. Es könne sonst passieren, dass benachbarte Geschäfte unterschiedlich behandelt würden, beispielsweise dürfte Haushaltswaren Maurer in der Ellinger Straße aufsperren, der Welt-Laden ein paar Meter weiter am Martin-Luther-Platz aber nicht.

Dem pflichteten Maximilian Hetzner von den Grünen, Wolfgang Hauber (Freie Wähler), sowie Andre Bengel und Gerhard Naß (beide SPD) bei. OB Schröppel verwies darauf, dass er und Stefke die Gebietskulisse der Weißen Nacht als „rechtssicher“ ansehen. Weite man den Bereich aus, müsse man „das Risiko einer eventuellen Klage abwägen“.

Das Risiko, den Rahmen mit dem Altstadtring zu weit zu stecken, wollten die Hauptausschussmitglieder aber eingehen und etliche bedauerten nicht nur mit Blick auf die Einzelhändler, dass diese Regelung nun getroffen werden muss. Drotziger beispielsweise tut sich „mit dieser Rechtsprechung schwer“. Einzelhändler würden an den Marktsonntag schließlich gute Umsätze machen, weil viele Menschen aus dem Weißenburger Umland in die Stadt kämen.

Sein Parteifreund Bernhard Amend würde, gebe es das Bundesverfassungsgerichturteil nicht, „gar nichts ändern“. Denn mit der Neuregelung „nehmen wir der Landbevölkerung eine Tradition“. Für viele habe es einfach zu einem Marktsonntag gehört, sich beispielsweise bei der Firma Gutmann einzukleiden. Der Christsoziale: „Es ist bitter, das verbieten zu müssen.“

Auch Hetzner bedauert, dass die Einkaufsmöglichkeiten am Marktsonntag „eingeschränkt werden“. Bengel kritisierte „eine Gesetzgebung, die über alles eine Haube stülpt“. Dabei würden örtliche Gegebenheiten nicht mehr berücksichtigt. Dies sieht auch Gerhard Naß so. Ständig werde beklagt, dass es immer weniger Geschäfte in der Stadt gebe, und der Einzelhandel tue sich schwer gegen die Internetkonkurrenz, „die jeden Sonntag geöffnet hat“. Der Sozialdemokrat: „Und wir müssen ihm auch noch eine Möglichkeit nehmen, an Kunden zu kommen.“

Drotziger verwies zudem darauf, dass das Ladenschlussgesetz in Bayern sowieso schon enger als in allen anderen Bundesländern gefasst sei.  Der CSU-Fraktionschef: „Dieser Antrag und diese Rechtsprechung zwingen uns, deutlich weiter zu gehen.“ Dem hielt Harald Dösel (SPD) entgegen, dass es eigentlich „nur um eine räumliche Regelung“ gehe, und die finde er gut. Die Ausweitung auf den Altstadtring könne er aber mittragen.

OB Schröppel machte deutlich, dass der vorgelegte Antrag zum Handeln zwinge. Er siebst habe „das Thema auch nicht auf Priorität eins“ gesetzt gehabt.

 

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