Rauchmelder können Leben retten

13.1.2018, 07:00 Uhr
Rauchmelder können Leben retten

© www.rauchmelder-lebensretter.de

Der oberste Feuerwehrmann im Landkreis fände es jedenfalls gut, wenn in regelmäßigen Abständen kontrolliert würde, ob die Rauchmelder auch installiert wurden und funktionieren. Schließlich rücken die Feuerwehren in Weißenburg-Gunzenhausen im Durchschnitt rund 300-mal pro Jahr zu Brandeinsätzen aus – darunter auch viele blinde Einsätze, bei denen eine Rauchmeldeanlage automatisch alarmierte und die Floriansjünger gar nicht löschen mussten. Dennoch ist Kastner überzeugt: „Rauchmelder können definitiv Leben retten.“ 

Gefährliche Rauchgase

Deshalb findet er es nicht gut, dass der Gesetzgeber aus seiner Sicht die Verantwortung auf die Bürger abwälzt und lediglich bei Neubauten kontrolliert wird, ob Rauchmelder installiert wurden. „Die wenigsten Menschen verbrennen, sondern ersticken vorher an den Rauchgasen“, weiß der Kreisbrandrat, der die Rauchmelder vor allem nachts für unentbehrlich hält: „Wenn man schläft, dann wird man nicht vom Rauch geweckt.“ Deshalb seien vor allem in oder vor Schlafzimmern Rauchmelder besonders wichtig.

So sieht das auch das Bayerische  Innen- und Bauministerium, die die Haus- und Wohnungseigentümer seit diesem Jahr verpflichtet, dass in Mietwohnungen, aber auch im eigenen Haus in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthalträumen führen, jeweils ein Rauchmelder installiert sein muss.

Die landläufige Annahme, dass Wohnungsbrände meist durch Fahrlässigkeit ausgelöst werden, verweist die Bayerische Versicherungskammer ins Reich der Märchen. Denn meist lösen technische Defekte an elektrischen Hausgeräten das Feuer aus. Ein Brand kann also jeden treffen.

Einen unserer Leser treibt dagegen noch eine ganz andere Angst um: Weil viele Bürger sich noch nicht mit der Rauchwarnmelderpflicht auseinan­dergesetzt haben, könnten auch Betrüger sich die Verunsicherung zu nutze machen: „Ich mache mir Sorgen, dass bald Ganoven von Haustür zu Haustür gehen und den Leuten erklären, sie kämen, um die Rauchmelder zu überprüfen, und verschaffen sich mit diesem Vorwand Zugang zu den Häusern.“ Diebstahl sei da quasi vorprogrammiert, fürchtet unser Leser und bittet unsere Zeitung, auch auf diese Gefahr hinzuweisen.

Auch wenn gesetzliche Kontrollen weder vom Bauamt noch von sonst irgendeiner Behörde derzeit vorgesehen sind, können dem Wohnungs- oder Hauseigentümer bei einem Brand mit Verletzten oder Toten strafrechtliche Konsequenzen drohen, sollte er keine Rauchmelder installiert haben. Mieter könnten auch Schadenersatzansprüche geltend machen, gibt die Bayerische Versicherungskammer zu bedenken. Denn für den Versicherungsschutz muss der Eigentümer sowohl die gesetzlichen als auch die behördlichen Sicherheitsregelungen einhalten.

Was bedeutet das für den Ernstfall? Was passiert, wenn es brennt und kein Rauchmelder installiert ist? Holger Birkel, Allianz-Generalvertreter in Pleinfeld, gibt Entwarnung: „Rauchmelder sollen vor allem Personen vor Unfällen oder Todesfällen schützen, es geht nicht um Sachwerte.“ Deshalb sei es versicherungstechnisch nicht relevant, ob ein Rauchmelder installiert ist oder nicht. Anders sei das unter Umständen bei gewerblichen Gebäuden. „Bei Wohngebäuden ist versicherungstechnisch nichts zu befürchten.“  Dennoch sollte man, das rät auch Birkel, um auf der sicheren Seite zu sein, seine Immobilie in jedem Fall mit Rauchmeldern ausstatten.

Auch Kreisbrandrat Werner Kastner hielte eine Kontrolle für sinnvoll. Denn er selbst vermutet, dass längst noch nicht in allen Wohnungen im Landkreis Brandmelder nachgerüstet wurden. Der oberste Feuerwehrler im Landkreis zieht einen Vergleich: „Gäbe es keinen gesetzlich vorgeschriebenen TÜV, dann würde keiner freiwillig sein Auto alle zwei Jahre kontrollieren lassen.“

Kaum durchführbar

Kaminkehrermeister Wolfgang Ramspeck aus Weißenburg fände es ebenfalls sinnvoll, wenn es regelmäßige Kontrollen geben würde – ähnlich wie die Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden muss. Allerdings hat er aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung auch Bedenken: „Das ist in der Praxis wohl kaum durchführbar.“ Ramspeck weiß, dass die Kaminkehrer bereits im Gespräch waren für regelmäßige Kontrollen. Die Bundesinnung habe jedenfalls den Vorschlag gemacht, dass die Kaminkehrer die Kontrolle übernehmen könnten. Allerdings sei dieser Vorschlag am Ende von der Politik nicht angenommen worden.

Ramspeck selbst hat in seinen eigenen vier Wänden schon seit 15 Jahren Rauchmelder in Betrieb, die er auch regelmäßig auf ihre Funktion hin überprüft: „Ein Rauchmelder kann nur dann Leben retten, wenn er im Ernstfall auch Alarm auslöst.“

Zum Thema

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie   Flure, die zu Aufenthaltsräumen  führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so ein­gebaut oder angebracht und be­trieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ (Quelle: Artikel 46, Bayerische Bauordnung).

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