Sanierungsgebiet: Die Weißenburger Altstadt

11.2.2021, 10:29 Uhr
Sanierungsgebiet: Die Weißenburger Altstadt

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Zumal Oberbürgermeister Jürgen Schröppel berichtete, dass der Leiter der Bauverwaltung "wochenlang" mit der Thematik beschäftigt gewesen sei, Beschlüsse bis zurück ins Jahr 1979 im Archiv herausgesucht und am Ende einen zehnseitigen Brief geschrieben habe. Alleine der sei "eine Doktorarbeit" gewesen. "In der Verwaltung passiert vieles, was niemand mitkriegt", fügte der OB auf die Arbeitsbelastung anspielend hinzu.

Doch die umfangreichen Vorarbeiten waren nötig, damit Weißenburg auch weiterhin Gelder aus der Städtebauförderung bekommt und gesetzliche Vorkaufsrechte an den Grundstücken im Sanierungsgebiet ausüben kann. Dazu muss eine neue Sanierungssatzung erlassen werden. Voraussetzung dafür ist aber wiederum, sämtliche alten und noch geltenden Satzungen im Altstadtbereich zu erfassen.

Fünf Gebiete bestehen

Es zeigte sich, dass noch fünf Gebiete für ein umfassendes Sanierungsverfahren bestehen: an der Karmeliterkirche mit Satzungsbeschluss von 1979, die Obere Stadtmühlgasse von 1982, die Paradeis-/Pflastergasse von 1984, an der Schulhausstraße von 1985 und die Höllgasse/Auf der Wied ebenfalls von 1985.

Weiterhin wurde ein Gebiet beschlossen, das die gesamte Altstadt und einzelne angrenzende Flächen umfasst, für das ein vereinfachtes Sanierungsverfahren festgelegt wurde. Die Satzung hierfür wurde 1987 verabschiedet, 1988 berichtigt sowie 1989 um den Bereich "ehemaliges Firmengelände Fa. Oechsler am Seeweiher" und 1994 um den Bereich "ehemaliges Firmengelände Firma Aurnhammer + Benedict an der Schulhausstraße" erweitert.

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) müssen nun Sanierungssatzungen, die vor 2007 bekannt gemacht wurden, bis Ende dieses Jahres aufgehoben werden. Außerdem regelt das BauGB, "dass Eigentümer, deren Grundstücke in einem Sanierungsgebiet liegen, für welches das umfassende Sanierungsverfahren beschlossen ist, einen Ausgleichsbetrag an die Stadt zu leisten haben, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts entspricht", heißt es in den Sitzungsunterlagen.

Ausgleichszahlungen

Will heißen: Weil durch die von der Stadt veranlasste Sanierung der Wert der Grundstücke in dem jeweiligen Gebiet gestiegen ist, müssen die Eigentümer an die Kommune einen Ausgleich zahlen.

Die Regierung von Mittelfranken hat die Stadt aufgefordert, Gutachten darüber einzuholen, ob es solche Wertsteigerungen gegeben hat. "Die Gutachten würden Tausende von Euro verschlingen", machte der OB deutlich. Die Verwaltung schätzt rund 100 000 Euro, die im Haushalt 2021 vorsichtshalber auch berücksichtigt werden. Die Städtebauförderung würde die Gutachterkosten übrigens bezuschussen.

Allerdings hat die Stadtverwaltung nach Sichtung der Akten und einer rechtlichen Prüfung "ganz erhebliche Zweifel daran", dass so lange nach den Sanierungsmaßnahmen das Erheben von Ausgleichsbeiträgen überhaupt "noch zulässig ist".

Sie führt verschiedene Gründe an, unter anderem die im Kommunalabgabengesetz festgelegte Höchstfrist von 20 Jahren für die Beitragserhebung. Daher heißt es in den Sitzungsunterlagen: "Die von der Regierung von Mittelfranken geforderten Gutachten über mögliche Bodenwerterhöhungen machen natürlich keinen Sinn, wenn Ausgleichsbeiträge gar nicht mehr erhoben werden können. Die Einholung entsprechender Angebote wurde daher gestoppt."

Alte Satzungen aufheben

Die Stadt hat der Regierung von Mittelfranken ihre Einschätzung mitgeteilt, eine Rückmeldung aus Ansbach liegt noch nicht vor. Aktuell plant die Stadtverwaltung die bestehenden Satzungen aufzuheben und festzustellen, dass Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen nicht mehr erhoben werden können. Zugleich soll ein Beschluss über eine Nachfolgesatzung für die gesamte Weißenburger Altstadt und eventuell angrenzende Bereiche, in denen Sanierungsbedarf besteht, gefasst werden.

Außer ein paar kleiner Nachfragen gab es im Stadtrat keine Diskussion. Mit der Thematik muss sich aber der Bauausschuss in seiner heutigen Sitzung um 17 Uhr im Wildbadsaal nochmals beschäftigen. In der öffentlichen Beratung geht es unter anderem darum, das neue Sanierungsgebiet festzulegen.

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