So wichtig wie Berufsrichter

14.1.2014, 15:52 Uhr
So wichtig wie Berufsrichter

© Rainer Heubeck

Diese werden in den kommenden fünf Jahren bei Prozessen vor dem Jugend- oder Erwachsenenschöffengericht jeweils zu zweit mit am Richterpult Platz nehmen und mitentscheiden, ob ein Angeklagter schuldig oder nicht schuldig ist und welches Strafmaß für die Taten verhängt werden soll. In der Regel werden die Schöffengerichte einberufen, wenn ein Straftäter unter Bewährung aus einer vorhergehenden Tat stand und erneut straffällig geworden ist. Meist steht dann eine Haftstrafe an.


Dabei haben die Entscheidungen der beiden Laienrichter in einem Strafprozess „das gleiche Gewicht wie das Wort des Berufsrichters“. Die Laienrichter können durchaus zu einem anderen Urteil kommen und den Amtsrichter überstimmen. „Das zeigt, welche Macht und welche große Verantwortung Sie als Schöffen haben“, sagte Hubel bei der Begrüßung der Laienrichter.


Deren Mitwirkung in Strafprozessen ist im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung geregelt: Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bayerische Verfassung sieht vor, dass an der Rechtspflege „Frauen und Männer aus dem Volke mitwirken“. Ziel sei eine „lebensnahe Urteilsfindung“, machte Amtsrichter Christian Eichhorn deutlich. Insgesamt soll damit das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt werden. Die Beteiligung von Schöffen ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates und fungiert als ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger.


Schöffen sind bei der Urteilsfindung nur ihrem Gewissen und dem Gesetz verpflichtet, die völlige Unabhängigkeit hat oberste Priorität. „Weisungen jedweder Art dürfen Sie nicht annehmen“, so Eichhorn, der die Rechte und Pflichten der Laienrichter vorstellte.   „Das was Ihr Partner, Ihre Familie oder Freunde über einen Vorfall denken, braucht Sie nicht zu interessierten.“
Schöffen haben das gleiche Stimmrecht über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen und dürfen im Prozess Fragen stellen. Allerdings dürfen sie die Prozessakten nicht vorab einsehen und außerhalb des Gerichtssaales keine eigenen Ermittlungen zu dem Fall anstellen.


Entlassungen aus dem Schöffenamt sind nur in begründeten Fällen möglich, ein unentschuldigtes Fernbleiben bei einem Prozesstermin hat durchaus Folgen: Zum einen steht dann ein Ordnungsgeld im Raum, zum anderen können dem Schöffen in diesem Fall die Kosten für den ausgefallenen Prozesstag auferlegt werden. Darüber hinaus sind die Laienrichter der Verschwiegenheit bei nichtöffentlichen Prozessen sowie der Verfassungstreue verpflichtet, stellte Eichhorn heraus.


Wie bei den Berufsrichtern gibt es auch für die Schöffen Kriterien, die einen Ausschluss von einem Prozess begründen. Das ist dann der Fall, wenn der Schöffe bei dem verhandelten Vorfall persönlich geschädigt wurde, mit Nebenklägern, Geschädigten oder gar mit dem Angeklagten verwandt ist. Eine Befangenheit kann entstehen, wenn der Schöffe mit dem Angeklagten befreundet ist oder in anderen engen Beziehungen zu ihm steht. Aber auch Äußerungen oder Handlungen eines Schöffen im Prozess könnten eine Befangenheit bedingen, erläuterte Eichhorn.


Fünf Jahre als Schöffen am Weißenburger Amtsgericht waren Michael Geyer, Cristine Wägemann, Gudrun Walter-Hörner, Herbert Wagner, Karl-Heinz Oberhuber, Gerlinde Durst, Helga Gördel, Angelika Bruhn, Wilfried Cramer, Ursula Kugler, Werner Röttenbacher, Karl Schwenk, Hans Müller, Klaus Geyer, Franziska Kübler, Andreas Rößler, Elisabeth Grimm, Michael Wachter und Gerhard Naß tätig. Ihnen dankte Amtsgerichtsdirektor Hubel für die Mitarbeit in zahlreichen Prozessen. Eine Urkunde des bayerischen Justizminis-terium werde nachgereicht, so der Amtsgerichtsdirektor.


Als neue Schöffen begrüßte Hubel Helmut Eisen, Birgit Fischer, Heinrich Friedrich Karl Gutmann, Dieter Käfer, Manfred Mühling, Maria Schneller, Gerhard Börner, Anita Dollinger, Horst Otto Geiger, Daniel Hinderks, Matthias Lacher, Ruth Renate Lechner, Helga Maria Link, Günter Müller, Walburga Rudingsdörfer, Erika Schatz, Dagmar Buchner, Brigitte Schiel, Karl Barthe, Philipp Otto Prosiegel, Hannelore Stuhr, Siglinde Weigl, Josef Dengler und Thomas Geyer. Sie waren von den Gemeinden im Bereich des Amtsgerichtsbezirks Weißenburg vorgeschlagen und gewählt worden.

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