Wurde Flüchtlingskind Behandlung verwehrt?

2.10.2015, 06:37 Uhr
Wurde Flüchtlingskind Behandlung verwehrt?

© WT-Archiv

Der Vorfall an sich ist relativ unstrittig. Am Dienstag gegen 10.00 Uhr meldete sich die Mutter eines zehnjährigen Flüchtlings bei einem Mit-
arbeiter des Security-Diensts in der Mackenmühle. Sie wies auf Bauchschmerzen bei ihrem Kind hin und bat um einen Taxifahrt ins Weißenburger Krankenhaus. Der Security-Mitarbeiter maß die Temperatur des Jungen. Nachdem sich keine Auffälligkeiten zeigten, wies er auf die für 14.00 Uhr angesetzte Sprechstunde in der Erstaufnahmeeinrichtung sowie auf die Pendelbusse von der Mackenmühle nach Weißenburg hin.

„Um die Mittagszeit hat sich die Mutter nochmal bei dem Security-Dienst gemeldet. Daraufhin stellte der einen Krankenschein aus und rief ein Taxi“, stellte Karin Vedder fest. Sie leitet beim Landratsamt in Weißenburg die Abteilung Kommunale und soziale Angelegenheiten. Der Junge sei im Krankenhaus untersucht worden und es habe sich keine ernsthafte Erkrankung gezeigt, so Vedder. Mittlerweile gehe es ihm wieder gut.

In Dinars Presseerklärung liest sich der Fall etwas anders. So sei die Taxifahrt erst genehmigt worden, als die Mutter sich an eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin in Weißenburg wandte, die wiederum den Asylsozialarbeiter einschaltete.

„Ich stelle daher fest, dass hier keinerlei Fehlverhalten unseres Sicherheitsdienstes vorliegt“, hat Landrat Gerhard Wägemann Erkan Dinar in einer schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt. Das sieht auch Karin Vedder vom Landratsamt so: „Ich wüsste nicht, wie das das nächste Mal anders laufen sollte.“ Grundsätzlich seien die Sicherheitsdienst-Mitarbeiter angewiesen, die Notwendigkeit von Taxifahrten zu überprüfen, weil sie zusätzliche Kosten für den Landkreis verursachen.

Dinar stellte gegenüber unserer Zeitung fest, dass er in dem Fall keine schlimme Verfehlung sehe, er aber kritisiere, dass das Sicherheitspersonal entscheide, wann ein Arztbesuch dringend nötig sei. In seiner Stellungnahme sei der Landrat eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben, welche Qualifikationen die Security-Leute dafür hätten, so Dinar.

Die Anfrage des Linken-Kreisrats hatte Landrat Gerhard Wägemann mit einer schriftlichen Stellungnahme beantwortet, die unserer Zeitung vorliegt. Nach einer sachlichen Erklärung zu den Vorfällen gab es noch eine „ganz persönliche Meinungsäußerung“. „Jemand, der wie Sie andere Menschen als „Dreck’ bezeichnet hat (so jedenfalls der geschilderte Sachverhalt in Ihrem Kirchweihschauspiel 2014), sollte sich hier nicht als der edle und soziale Gutmensch darstellen. Ich könnte mir niemals vorstellen, irgendeinen anderen Menschen als ,Dreck‘ zu bezeichnen!“, heißt es in der Stellungnahme. Wägemann bezog sich damit auf die Auseinandersetzung, die Dinar auf der Kirchweih 2014 mit Sicherheitsdienst und Polizei hatte.

Wichtigeres zu tun

Zudem teilte der Landrat Dinar mit, dass man nicht gewillt sei, „auf solche künftigen Anfragen nochmals so ausführlich zu antworten“. Man habe Wichtigeres zu tun. „Sie scheinen den Kreistag mit einem Parlament zu verwechseln, wo es zur Taktik der Oppositionsparteien gehört, ständig Parlamentsanfragen zu stellen“, heißt es in dem Schreiben.
Das stieß wiederum den Linken-Politiker auf. „Ich bin in keinem Ausschuss, ich bekomme keine Protokolle aus den nicht öffentlichen Sitzungen, wie soll ich denn meine Arbeit als Kreisrat dann noch machen?“ sagte er im Gespräch mit unserer Zeitung. Er verwies auf den Weißenburger Stadtrat, wo die Informationspolitik erheblich transparenter sei, so Dinar. Die „persönliche Bemerkung“ des Landrats versteht er zudem vor allem als „persönliche Anfeindung“.
 

Wenn Sie zu diesem Thema ihre Meinung äußern möchten, können Sie dies in dem extra dafür eingerichteten Leserforum tun. Eine direkte Kommentierung dieses Artikels ist nicht möglich.