Wenn der GEZ-Mann klingelt . . .

14.4.2008, 00:00 Uhr
Wenn der GEZ-Mann klingelt . . .

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Im vergangenen Jahr arbeitete die Zentrale ferner daran, ihr Image nicht gerade zu verbessern, als man ein Internetportal mahnte, nicht von der «GEZ-Gebühr» zu sprechen, sondern den korrekten Begriff der «gesetzlichen Rundfunkgebühr» zu verwenden. Haarspalterei? Für die Behörde nicht, das weiß auch der 24-jährige Tobias M., der schon so einigen Ärger mit den Kölnern hatte.

Nachdem der Student über Jahre seine Rundfunkgebühren für einen Fernseher von derzeit 17,03 Euro bezahlte, ging sein Fernsehgerät kaputt. Da er sowieso kaum fernsah, meldete er es ab. Ein Versuch, der erst Monate später und nach regem Briefwechsel klappte. Denn die GEZ wies den Studenten darauf hin, dass «auch ein defektes Gerät zum Empfang» bereitgehalten wird und nicht von der Pflicht zu zahlen befreie. Ganz egal, in welchem Zustand, es könne ja repariert werden.

Vehemente Gegner der Gebührenpflicht antworten in diesem Fall mit einem Antrag auf Kindergeld - zwar habe man keine Kinder, doch das Gerät sei vorhanden.

Der Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann sagt, dass man im Falle einer Abmeldung von Geräten häufig Schwierigkeiten bekommt, da man in der Pflicht stehe zu beweisen, dass der Fernseher nicht mehr vorhanden ist.

Für viele Erstsemester wird es bald wieder Post geben, denn die GEZ schickt jedem Neuanwohner einen Brief mit der Aufforderung, seine Geräte anzumelden. Manchmal kommt es aber auch vor, dass ein Mitarbeiter unverhofft auf der Fußmatte steht und um Einlass bittet. So erging es Verena N.. Die Studentin öffnete die Tür und hatte Glück, es ging um ihre Mitbewohnerin, die ihren Fernseher nicht angemeldet hatte und auf Schreiben der Kölner nicht reagierte. Generell rät der Anwalt dazu, sich auf keine Gespräche mit Mitarbeitern der GEZ einzulassen.

Kein Recht, die Wohnung zu betreten

Bei allzu forschen Versuchen, an Informationen über mögliche gebührenpflichtige Fernseher und Radios zu kommen, solle man die GEZ abwimmeln. «Die GEZ hat keine Befugnis, die Wohnung zu betreten», sagt Hellmann.

Kaum einer weiß davon, aber es besteht gegenüber der nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft, was die GEZ juristisch gesehen ist, zunächst keine Auskunftspflicht. «Wichtig ist, dass die Angaben, die Sie machen, korrekt sind», sagt der Anwalt aus Burgwedel. Außerdem muss in Studenten-WGs nur einer die Gebühren bezahlen, wenn mehrere Fernseher und Radios vorhanden sind, diese aber gemeinsam genutzt werden.

Auch Christin Nünemann versteht die Logik der GEZ nicht. In ihrem ersten Semester habe sie 2,47 Euro Bafög bekommen. Ein Betrag, der zu gering ist, als dass das Amt diesen auszahlte. Der Bescheid reichte jedoch aus, um sich bei der GEZ befreien zu lassen. «Seit dem ich kein Bafög mehr bekomme - das habe ich vorher ja praktisch auch nur auf dem Papier - muss ich nun den vollen Betrag zahlen. Ich finde das unglaublich ungerecht, dass man als Student entweder gar nichts oder den vollen Betrag zahlen muss», sagt die Erlanger Studentin.

Die Befreiungsregeln sorgen immer wieder für schlechte Stimmung. So muss man den Antrag rechtzeitig stellen, nachträglich eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert. So erging es Sandra S., die ihr Bafög erst einige Monate später bekam, sich aber rückwirkend nicht bei der GEZ befreien konnte und drei Monate bezahlen musste - trotz gültigen Bescheids. Als sie dann für längere Zeit ins Ausland ging, meldetet sie sich ab und bei der Rückkehr nach Deutschland nicht wieder an - «aus Protest», wie sie sagt, schließlich könne sie sich ja mit ihrem Bafög-Bescheid erneut befreien lassen.

Wie sie fragen sich viele, wie die GEZ an die Daten der Bürger kommt. So steht die Behörde in ständigem Kontakt mit den Einwohnermeldeämtern. Bei jeder An- oder Ummeldung reicht dieses die Adressen direkt nach Köln weiter. Nur Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt halten dies aus Datenschutzgründen für bedenklich und verweigern die Weitergabe. Für bayerische Studenten also kein Trost, sie werden zur Kasse gebeten.

Hans-Christoph Hellmann rät, «alle Briefe, die an die GEZ gerichtet sind, sollte man per Einschreiben verschicken». So sei man auf der sicheren Seite. Die Behörde zu belügen, lohnt sich nicht. Rechtsanwalt Hellmann: «Wenn man Geräte hat, sollte man sie auch rechtzeitig anmelden.» Sollte die GEZ nachweisen können, dass man Zahlungen verweigert hat, muss man die Forderungen begleichen. Allerdings verjähren die Ansprüche nach vier Jahren.

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