YouTube-Stars Y-Titty sollen Schleichwerbung verbreitet haben

26.3.2014, 19:33 Uhr
YouTube-Stars Y-Titty sollen Schleichwerbung verbreitet haben

© NZ

Das berichtet das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ unter Berufung auf die Landesmedienanstalten. Das Trio, das erst kürzlich für den Musikpreis „Echo“ nominiert worden war, soll auf seinem YouTube-Kanal mit knapp drei Millionen Abonnenten unter anderem Produkte von Coca-Cola, Samsung und McDonald‘s platziert haben. Eine ausreichende Kennzeichnung als Werbung soll jedoch ausgeblieben sein.

Der Anwalt der Komiker weist die Vorwürfe zurück: „Videos unserer Mandanten enthalten weder Kaufaufforderungen noch rücken sie Produkte werbend in den Mittelpunkt.“

Die Werbeplätze im YouTube-Kanal von Y-Titty werden von der Firma Mediakraft vermarktet. Auf seiner Homepage wirbt das Münchner Unternehmen, das nach eigenen Angaben rund zwölf Millionen Zuschauer erreicht, unter anderem mit der Möglichkeit zu „Product Placements“ um Werbekunden. Bis zu 50.000 Euro soll Mediakraft für die Platzierung eines Produktes in einem Video verlangt haben. Rechtlich gesehen sind Produktplatzierungen jedoch nur dann zulässig, wenn ausreichend auf eine kommerzielle Zusammenarbeit mit einem Werbekunden hingewiesen wird. Ist dies nicht der Fall, gilt diese Art der Werbung als Schleichwerbung und ist laut Rundfunkstaatsvertrag verboten.

Ob im Fall von Y-Titty tatsächlich ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag vorliegt, prüft derzeit die Regierung von Mittelfranken. Diese ist bayernweit für die Verfolgung und Ahndung illegaler Werbung zuständig, wenn der Verantwortliche seinen (Wohn-)Sitz im Freistaat hat. Sollte sich der Verdacht der Schleichwerbung bestätigen, so droht den Verantwortlichen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Die Fans des Comedy-Trios reagieren indes enttäuscht und machen ihrem Ärger im Netz Luft.

 

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