1. FCN: Wie knackt man eine Kopfnuss?

7.9.2009, 00:00 Uhr
1. FCN: Wie knackt man eine Kopfnuss?

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Den Sonntag hatte sich Christoph Schickardt wahrscheinlich etwas anders vorgestellt. Aus seinen privaten Plänen wurde jedenfalls nicht viel. Bedanken kann sich der Anwalt bei Nürnbergs Fußball-Profi Andreas Wolf, dessen Tätlichkeit im Testspiel gegen Bohemians Prag (3:0) nunmehr ein Fall für die nationale Sportgerichtsbarkeit ist.

Sperre für Pflichtspiele ist grundsätzlich möglich

Schon Montagnachmittag wird entschieden, ob der DFB-Kontrollausschuss ermitteln wird. Schickhardt versucht genau das zu verhindern. Mit allen Mitteln. «Die Sache erfordert hohe Aufmerksamkeit und Konzentration«, sagt der Jurist unter anderem - und klingt dabei nicht unbedingt so, als sei mit einem Freispruch zu rechnen. «Das wird schwierig«, dämpft er schon mal vorsorglich die Hoffnungen, «ein ärgerliches Vorkommnis.«

Eine Sperre für Pflichtspiele nach einer Roten Karte in einem Test ist grundsätzlich möglich, wenn «ein erhöhter Grad der Verwerflichkeit« vorliegt. Ein absichtliches Handspiel des Torwarts außerhalb seines Strafraums etwa fiele nicht darunter, erklärt Schickhardt, eine Tätlichkeit schon. Zu klären ist nun, ob Wolfs Kopfstoß gegen Lukas Hartig überhaupt eine Tätlichkeit war. Dass der Prager in besagter Rangelei nach 43 Minuten eine kleine Platzwunde oberhalb der rechten Augenbraue davontrug und kurz behandelt werden musste, dürfte Wolf nicht entlasten.

Provokation in Form eines brutalen Foulversuchs?

Wie dem auch sei, beim Club will man für ihn kämpfen. «Andy ist doch unser Kapitän«, sagt Martin Bader - und will «alles dafür tun, dass man den Vorfall vernünftig einordnet«. Vernünftig hieße in Baders Welt, dass das DFB-Sportgericht Wolf als meist hart, aber überwiegend fair zur Sache gehenden Verteidiger einstuft.

Auch seine immense Bedeutung für den Club soll idealerweise mit in die Gesamtbeurteilung eingehen, ebenso Hartigs indirekte Provokation in Form eines brutalen Foulversuchs an Wolf. Und außerdem «konnte der Tscheche ja weiterspielen«, sagt Bader, der auf mildernde Umstände plädiert - zumal Wolf nach zwei schweren Knieverletzungen im Kopf wohl noch nicht ganz frei sei.

Wolfs Vergehen ist kein Präzedenzfall

Ob man Baders subjektiver Argumentationskette beim DFB folgen wird, muss man zumindest bezweifeln. Ein Präzedenzfall ist Wolfs Vergehen jenseits der Meisterschafts- und Pokalrunde nämlich nicht. Wolfsburgs Grafite wurde nach einer Tätlichkeit im Vorbereitungsspiel gegen US Palermo vor gut einem Jahr für zwei Pflicht- und fünf Freundschaftsspiele gesperrt; der Ex-Hamburger Ivica Olic fehlte Anfang des Jahres zwei Pflicht- und drei Freundschaftsspiele, nachdem er sich im Trainingslager in La Manga/Spanien mit Hoffenheims Carlos Eduardo geprügelt hatte.

Entscheidend ist letztlich einzig und allein die Schwere des Vergehens. Fakt ist: Ihre Handy-Nummern wollten die beiden Streithansel trotz körperlicher Nähe am Freitagabend ganz bestimmt nicht austauschen. Dass sich Wolf hinterher bei seinem Widersacher entschuldigte und Hartig beim jungen Schiedsrichter Marco Achmüller aus Bad Füssing wegen der vergleichsweise harmlosen Folgen um Nachsicht für den Nürnberger bat, sollte in den Sonderbericht eingeflossen sein. Trotzdem ist zu befürchten, dass Wolf im wichtigen Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach (Samstag, 15.30 Uhr) nicht zur Verfügung stehen wird. Mindestens.

«Ich freue mich nicht über die unerwartete Sonntagsbeschäftigung«, sagt Anwalt Schickhardt, «die Sache ist ernst.« Und vor allem: absolut unnötig.