Club-Fan fühlt sich als Gewalttäter verunglimpft

4.1.2013, 20:18 Uhr
Ein Clubfan fühlt sich von der ZIS zu Unrecht als Gewalttäter verunglimpft.

© Sportfoto Zink Ein Clubfan fühlt sich von der ZIS zu Unrecht als Gewalttäter verunglimpft.

Ein Club-Fan hatte vor dem Zivilgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS), die beim Land Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist, soll ihn nicht länger als Gewalttäter bezeichnen. In der Verhandlung vor einer Woche stellten die Vertreter der ZIS infrage, ob das Nürnberger Landgericht überhaupt für sie zuständig ist. Da eine Behörde Antragsgegner sei, müsse der Fall von einem Verwaltungsgericht entschieden werden, so ein Anwalt der ZIS. Das sah kürzlich offenbar auch Richter Markus Hoffmann so, der den Antrag ans Verwaltungsgericht Düsseldorf verwies.

Hintergrund für den Rechtsstreit ist ein folgenschwerer Vorfall im Kölner Hauptbahnhof am 19. November 2011: Nach einem Streit zwischen Club-Fans und Anhängern des FSV Mainz wurde der heute 20-jährige Antragsteller von einem Unbekannten vor einen einfahrenden Zug ins Gleisbett gestoßen. Er verletzte sich dabei so schwer, dass ein Arm amputiert werden musste.

In Medienberichten über den Vorfall, aber auch in einem im Internet veröffentlichen Bericht der ZIS, wurde der Franke als Gewalttäter bezeichnet – und das, obwohl er bislang noch gar nicht als solcher aufgefallen war. Sein Name landete in der Polizei-Datei „Gewalttäter Sport“, weil er bei einem früheren Fußballspiel gegen den FC Bayern mit über 80 weiteren Fans vorsorglich in Gewahrsam genommen worden war. Dafür wurde er aber nie verurteilt.

Auch die Vertreter der ZIS konnten bislang keine Beweise für die Gewaltbereitschaft des jungen Mannes vorlegen – etwa ein Auszug aus dem Bundeszentralregister mit einschlägigen Vorstrafen. Trotzdem sehen sich die Behördenvertreter im Recht: Die Formulierung „Gewalttäter“ sei eine zulässige Meinungsäußerung der Behörde.
 

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