Forderung: Sportverein-Mitgliedsbeiträge von Steuer absetzen

2.3.2021, 06:02 Uhr
Der Herzorun der Turnerschaft steht allen offen. Doch ohne ihre Mitglieder könnte die TSH eine solche Veranstaltung gar nicht stemmen.  

© Eduard Weigert Der Herzorun der Turnerschaft steht allen offen. Doch ohne ihre Mitglieder könnte die TSH eine solche Veranstaltung gar nicht stemmen.  

Herr Ankermann, der Freistaat hatte im vergangenen Jahr bereits die Vereinspauschale erhöht. Warum braucht es dann Ihren Vorschlag, er könnte das doch einfach noch einmal tun?

Das wäre schön, aber das hilft ja nur dem Verein. Die Maßnahme, die ich vorschlage, greift dagegen für die Mitglieder. Sportvereine dürfen keine Beiträge zurückerstatten, weil sie sonst ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Man muss natürlich sagen, dass die meisten Mitglieder uns die Treue halten. Aber einige Mitglieder verstehen nicht, dass sie in der Pandemie für wenig Gegenleistung Geld bezahlen müssen. Also gehen sie leider.

Forderung: Sportverein-Mitgliedsbeiträge von Steuer absetzen

Wie könnte der Staat gegenwirken?

Die Anerkennung des Mitgliedsbeitrag als abzugsfähige Sonderausgabe würde jedem Mitglied eine Steuerersparnis bringen. Man könnte sich dann einen Teil seines Beitrages vom Finanzamt zurückholen. Ein Beispiel: Man zahlt als Erwachsener 130 Euro Mitgliedsbeitrag und hat einen Steuersatz von 25 Prozent und noch Luft in den Sonderausgaben. Das sind dann 32 Euro und ein paar Zerquetschte, die man sich zurückholen könnte.

Glauben Sie, dass das so wirkungsvoll ist? Es ist ja nur eine indirekte Maßnahme, die im Nachhinein wirkt.

Momentan gibt es aber eine Ungleichbehandlung. Bei einem kirchlichen oder wissenschaftlichen Verein ist der Beitrag schon abzugsfähig als Sonderausgabe. Die Finanzbehörden argumentieren, dass bei einem Sportverein eine Gegenleistung besteht und er deshalb nicht absetzbar ist. In der Pandemie hat man uns diese Gegenleistung aber mit einer behördlichen Anordnung verwehrt. Deshalb will ich als beitragszahlendes Mitglied in einem Sportverein in der Pandemie nicht benachteiligt werden.

Wer ist dafür zuständig?

Das Bundesfinanzministerium. Ich habe dafür schon Mitglieder des Bundestages, des Landtages und des Herzogenauracher Stadtrates kontaktiert. So wird es über die Gremien hoffentlich nach oben gespült.

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