Sturz in Biberloch: Nürnbergerin fordert Schmerzensgeld

3.5.2021, 09:22 Uhr
Rund 40 Biber leben im Nürnberger Stadtgebiet. Sie stehen unter Artenschutz. Foto: dpa

Rund 40 Biber leben im Nürnberger Stadtgebiet. Sie stehen unter Artenschutz. Foto: dpa

Etwa 40 Biber zählt der Bund Naturschutz im Stadtgebiet Nürnberg. Um eine friedliche Koexistenz von Bibern und Bäumen zu ermöglichen, arbeiten der Bund Naturschutz, das Wasserwirtschaftsamt und Sör, Servicebetrieb öffentlicher Raum, Hand in Hand. Entlang des Pegnitzufers vom Langseebad im Osten bis zum Henkersteg in der Innenstadt sind mehr als 250 Bäume mit Maschendrahtzaun umwickelt. Der Nager ist eine Bedrohung, doch er ist auch bedroht. Geschützt sind die Tiere durch eine Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Naturschutz und Naherholungsgebiet

Nun stürzte eine Bürgerin auf der Wöhrder Wiese aufgrund eines Lochs, das ein Biber gegraben hatte - und die Frage, die sich dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Oberlandesgericht Nürnberg stellte, lautete: Haftet die Kommune für diesen Sturz und für dessen Folgen?

Die Frau forderte zunächst Prozesskostenhilfe für ihre Klage gegen die Stadt Nürnberg. Das Ziel ihrer Klage: 5500 Euro Schmerzensgeld. Durch den Sturz im April 2020 hatte sie sich an ihrem linken oberen Sprunggelenk verletzt. Sie macht die Stadt Nürnberg für den Schaden verantwortlich. Das Erdloch hätte abgesichert werden müssen, doch nicht einmal ein Warnschild wies auf das konkrete Biberloch hin.

Die Stadt Nürnberg hält dagegen, dass sie ihre Verkehrssicherungspflichten ernst nimmt: Mit mehreren Hinweisschildern wird über die Biber und die Biberreviere informiert und auch vor Gefahren gewarnt. Weitere Schutzmaßnahmen habe die Kommune schon aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes gar nicht treffen können. Und Biberlöcher seien bei einem Biberrevier in der Nähe des Flussufers keineswegs unüblich.

Im Bereich des Wöhrder Sees sei auch allgemein bekannt, dass es dort eine Biberpopulation gebe, auch dort weisen Schilder auf die Tiere hin und an den Bäumen seien Fraßschäden zu beobachten.

Richter lehnten Prozesskostenhilfe ab

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 4 O 7325/20) folgte der Argumentation der Stadt Nürnberg und lehnte die Prozesskostenhilfe ab. Die Frau versuchte beim Oberlandesgericht Nürnberg Gehör zu finden, doch per Beschluss lehnte auch der Senat den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab (Az.: 4 W 362/21).

Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen im Rahmen einer möglichen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beschäftigen die Gerichte immer wieder. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen nur diejenigen Gefahren ausgeräumt werden, welche für den Benutzer oder Spaziergänger, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht ohne weiteres erkennbar sind. Eine vollständige Gefahrlosigkeit kann grundsätzlich nicht verlangt werden.