Corona-Beherbergungsverbot: Andere Bundesländer ziehen nach

8.10.2020, 11:16 Uhr
Die Einigung der Länder über ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus deutschen Corona-Hotspots schafft erneut Sorgen bei Gastronomen und Hoteliers.

© Stefan Sauer, dpa-tmn Die Einigung der Länder über ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus deutschen Corona-Hotspots schafft erneut Sorgen bei Gastronomen und Hoteliers.

Reisen wird immer schwieriger, jetzt kommt das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots in fast allen Bundesländern. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte die Einschränkungen am Mittwoch als erster Länder-Regierungschef verkündet. Später zogen andere Länder nach.

Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots dürfen ab Donnerstag, 8. Oktober, nicht mehr in bayerischen Hotels und Gasthöfen übernachten, außer, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen, der höchsten 48 Stunden vor der Abreise abgenommen wurde. Das gab der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Mittwoch bekannt. Als Corona-Hotspots gelten Gemeinden, in denen es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Konkret müssen die betreffenden Bezirke aber noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt und veröffentlicht werden.

Für die Hoteliers, die seit Ausbruch der Corona-Pandemie oft kaum noch Einnahmen haben, ist das die nächste Hiobsbotschaft. "Beide Seiten – Gast und Hotelier – werden davon überrollt", sagte Daniela Hüttinger, 2. Kreisvorsitzende des Kreisverbands Nürnberg des Hotel- und Gaststättenverbandes, Dehoga.

Erst auf Anfrage unserer Redaktion erklärte das bayerische Gesundheitsministerium, dass es am Donnerstag ein Mitteilungsblatt auf der Homepage des Gesundheitsministeriums geben soll, in denen die Corona-Hotspots aufgelistet sind, für die das Beherbergungsverbot gilt. Ob ein Corona-Hotspot auftaucht, entscheide nicht die Inzidenz allein, bei der Einstufung werde auch berücksichtigt, ob es sich um isolierte oder stark lokalisierte Ausbrüche handelt.

Hinweise auf der Buchungsbestätigung

Gäste aus diesen Hotspots, die am Donnerstag und Freitag in Bayern anreisen wollen, müssten ihre Reise unter Umständen um einen Tag verschieben, bis sie ein Corona-Testergebnis vorlegen könnten, so der Sprecher. Ob ein Reisender kurzfristig stornieren kann, hänge meist von den individuellen Buchungskonditionen ab. Da es in Hotels keine Ausweispflicht gebe, könnten die Hoteliers durch Buchungsbestätigungen, Rechnungsdaten oder andere vorliegende Dokumente Hinweise bekommen, ob die Identitätsangaben des Gastes auf dem Meldeschein der Wahrheit entsprechen. Macht ein Gast bewusst falsche Angaben zu seiner Herkunft, ist der Hotelier jedoch nicht haftbar, sondern der Gast.


Söder: Einschränkungen für Reisende aus Corona-Hotspots


"Lage noch einmal verschärft"

"Es ist schwierig, wenn die Verantwortung auf die Hotels abgeschoben wird", sagt Daniela Hüttinger."Die Hoteliers sind seit Monaten in einer verzweifelten Lage, jetzt wird die Lage noch einmal verschärft."

Es gilt jedoch weiterhin eine Ausnahmeregelung, die in der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert ist. Sie besagt, dass Gäste vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind, "die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen oder einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere einen Besuch bei Familienangehörigen, eines Lebenspartners oder Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben." Ob so ein triftiger Grund vorliegt, muss der Gast "glaubhaft" machen, heißt es im Verordnungstext.


Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Risikogebieten

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband übt ebenfalls Kritik. "Wir brauchen als Branche mehr Vorlaufzeit", sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. "Wenn ein Gast im Hotel steht und dann sehe ich erst im Meldeschein, er kommt aus einem Risikogebiet, was mache ich dann?" Die Betriebe müssten sich auf so etwas einstellen können und wissen, wie sie es umsetzen können. Geppert forderte vielmehr ein bundesweit einheitliches Verfahren beim Umgang mit Menschen aus Corona-Hotspots.

Ausreiseverbot wäre besser

Bewohner solcher Gebiete sollten ohne einen negativen Coronatest nicht ausreisen können, das sei transparenter und erfolgreicher als eine Prüfung beim Gastgeber vor Ort. Außerdem stelle sich die Frage, wer die Stornierungskosten dann zahle. Bei einem Beherbergungsverbot bleibe der Hotelier auf den Kosten sitzen. Könnten die Gäste dagegen gar nicht erst anreisen, seien sie selbst verantwortlich.

Die Lage für die Nürnberger Hoteliers wird nun noch dramatischer als sie seit Beginn der Pandemie schon ist, befürchtet der Nürnberger Dehoga-Kreisvorsitzende Robert Horka: "Bei den Hoteliers herrscht große Unsicherheit, auch weil es kaum konkrete Informationen gibt." Schon jetzt kommen kaum noch Geschäftsreisende, deren Anteil an allen Übernachtungsgästen in Nürnberg vor Corona bei 75 Prozent lag.

Keine Einschränkung bei Privat-Übernachtungen

Für private Übernachtungen etwa bei Freunden oder Verwandten gibt es indes keine Beschränkungen. Und es gibt auch keinerlei Einreiseverbote. Den Start des Beherbergungsverbots am Donnerstag begründete Ministerpräsident Söder mit dem Beginn der Herbstferien in einigen Bundesländern. Er wartete mit der Bekanntgabe – anders als am Dienstag angekündigt – auch nicht mehr auf das Ende einer Schalte der Staatskanzleien der Länder.

Unter anderem soll das Beherbergungsverbot auch für Reisende aus denjenigen Berliner Bezirken gelten, die die kritische 50er-Grenze überschreiten – auch dann, wenn das Land Berlin insgesamt unter der Marke bleibt. Für Menschen aus möglichen innerbayerischen Hotspots soll es nach Worten Söders innerhalb Bayerns keine Einschränkungen geben. Derzeit gibt es im Freistaat aber auch keine solchen Gebiete.

Söder nannte das Beherbergungsverbot angesichts der teilweise hohen Corona-Zahlen in Deutschland eine notwendige "Sicherheitsmaßnahme" – und zwar für die Touristen und die Gastronomie gleichermaßen. "Durch die hoch gestiegenen Zahlen, die wir in Deutschland haben in etlichen der Risikogebiete, glaube ich, ist es wichtig, da ein gemeinschaftliches Maß an Sicherheit zu etablieren", betonte er – Sicherheit für alle Gäste und Sicherheit für die Mitarbeiter.

Ein komplettes Einreiseverbot für Menschen aus Corona-Hotspots wird es in Bayern dagegen nicht geben. "Wir halten nichts von Einreiseverboten. Das ist innerhalb Deutschlands aus meiner Sicht nicht der richtige Weg", sagte Söder und verwies unter anderem auf Probleme mit der Kontrollierbarkeit. Einreiseverbote wären auch ein "falsches Signal" innerhalb des Landes. Bei Urlaubern allerdings mache eine sehr verhältnismäßige Regelung wie jetzt in Bayern Sinn. Söder betonte, ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots habe sich schon bewährt. Tatsächlich hatte Bayern die rechtliche Möglichkeit dazu schon früh geschaffen und auch in Kraft gesetzt – unter anderem bei lokalen Corona-Ausbrüchen in Nordrhein-Westfalen.

Andere Länder zogen nach

Auch andere Bundesländer zogen am Mittwoch nach: Sie beschlossen mehrheitlich, dass innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Vier Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Thüringen machte deutlich, dass es ein Beherbergungsverbot nicht mittragen wolle, Berlin will zumindest nicht sofort einsteigen. Bremen wollen prüfen, Niedersachsen entschied sich am Donnerstag dazu, die Regelung ebenfalls umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern will bei noch strengeren Quarantäneregeln bleiben.

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