Klage möglich

Nach Kündigung der Prämiensparverträge: Kunden der Sparkasse haben Anspruch auf Rückzahlung

Nicole Netter

Politik und Wirtschaft

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13.11.2022, 05:59 Uhr
Die Verbraucherzentrale Bayern hat eine Musterklage gegen die Sparkassen Nürnberg und München eingereicht.

© Raphael Knipping/dpa, NNZ Die Verbraucherzentrale Bayern hat eine Musterklage gegen die Sparkassen Nürnberg und München eingereicht.

Prämiensparverträge mit ansprechenden Zinsen und Sonderzahlungen waren vor allem ab Anfang der 90er-Jahre lange ein Bestseller bei der Sparkasse. Doch was auf den ersten Blick als ein lukratives Angebot erschien, entpuppte sich Jahre später als ein Minusgeschäft.

Weil die Sparkassen die Prämien nicht länger zahlen wollen, kündigten sie zahlreiche Verträge bundesweit. Auch zehntausende Kunden in Franken sind davon betroffen. Die Verbraucherzentrale Bayern hat deshalb eine Musterklage gegen die Sparkassen Nürnberg und München eingereicht.

Sparkassen-Kunden, die 2019 ihre Kündigung erhalten und die Zinsrückzahlungen noch nicht geltend gemacht haben, können nun juristisch dagegen vorgehen. Wie Sie bis zu tausende Euro nachfordern können, erfahren Sie hier bei NN.de.

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