vbw fordert "Öffnungsklauseln"

Neue Daten für Bayern: Nicht einmal jeder Zweite arbeitet in einem Unternehmen im Tarifvertrag

3.1.2023, 10:55 Uhr
"Tarifverträge sollten Mindeststandards abbilden und einen Rahmen schaffen, aber nicht jedes Detail regeln", sagt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

© Sven Hoppe/dpa/Archivbild "Tarifverträge sollten Mindeststandards abbilden und einen Rahmen schaffen, aber nicht jedes Detail regeln", sagt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Nicht einmal jeder zweite Beschäftigte in Bayern - nämlich 44 Prozent - arbeitet in einen Unternehmen im Flächentarifvertrag. Das geht aus Daten des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie INIFES für 2021 hervor, die die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ausgewertet hat. Die Auswertung der vbw liegt unserer Redaktion vorab vor. 2014 war die Zahl der Menschen im Flächentarif erstmals unter 50 Prozent gefallen, in den vergangenen Jahren blieb sie weitgehend konstant.

Die vbw kommt unter Rückgriff auf die Beschäftigten, für die ein Haustarifvertrag gilt (6 Prozent), und diejenigen, deren Arbeitgeber sich am Flächentarifvertrag orientiert (25 Prozent), zu einer etwas anderen Einschätzung: Demnach gelten für drei von vier Beschäftigten in Bayern direkt oder indirekt tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen. Dieser Anteil sei "seit Jahren weitgehend stabil", so vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt, der damit Berichten von der erodierenden Tarifbindung entgegentritt.

"Abweichende Regelungen treffen"

"Im gleichen Umfang wie die unmittelbare Bindung an einen Flächentarifvertrag abnimmt, steigt der Anteil der Betriebe, die ihre Arbeitsbedingungen grundsätzlich am Tarifvertrag orientieren, in einzelnen Punkten aber abweichende Regelungen treffen", so Brossardt. "Daher ist es nötig, im Tarifbereich das Kostenniveau zu begrenzen sowie Öffnungsklauseln und variable Elemente zu implementieren, damit Flächentarifverträge den differenzierten Belangen einzelner Firmen gerecht werden. Tarifverträge sollten Mindeststandards abbilden und einen Rahmen schaffen, aber nicht jedes Detail regeln.“

Die vbw betonte, dass die Verbände entschlossen zur Tarifautonomie stünden, dennoch sei Tarifbindung kein Selbstzweck: "Der hohe Grad an direkter und angelehnter Tarifanwendung zeigt, dass Flächentarifverträge wichtig sind und als ,Richtschnur' für gute Arbeitsbedingungen gelten. Wenn aber Unternehmen außerhalb des Flächentarifvertrags größere Erfolgschancen sehen, dann muss diese Freiheit gegeben sein."

Keine Kommentare