Freigrenze entfällt

Neue Regel: Klingelt der Postbote bald bei Ihnen und will sechs Euro Gebühr?

2.7.2021, 07:09 Uhr
Die Änderungen gelten ab 1. Juli - entscheidend ist der Eingang der Ware beim Zoll.

© Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de, imago images/Michael Gstettenbauer Die Änderungen gelten ab 1. Juli - entscheidend ist der Eingang der Ware beim Zoll.

Knapp 100 Millionen Pakete gelangen laut Focus Online jährlich aus dem EU-Ausland nach Deutschland - und genau diese Pakete sind von der Neuerung betroffen. Die Service-Pauschale für die Zustellung von Paketen aus dem Nicht-EU-Raum gibt es schon seit einigen Jahren. Nun entfällt allerdings die Freigrenze von 22 Euro, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte.

Das heißt konkret: Bislang musste erst ab einem Bestellwert von über 22 Euro eine Service-Pauschale errichtet werden - nun gilt dies schon für niedrigere Bestellungen. In Deutschland können ab sofort auch bei Waren mit einem Wert von unter 22 Euro 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden, unter anderem für Bücher oder Lebensmittel fallen sieben Prozent an. Die Gebühr beträgt etwa sechs Euro und wird entweder an der Haustür oder in der Poststelle fällig.


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Der Paketdienst DHL erklärt, dass über die Service-Pauschale nicht das Bestelldatum, sondern die Anmeldung beim Zoll in Deutschland entscheidet. Geht die Ware also ab 1. Juli beim Zoll ein, muss die Gebühr vom Verbraucher bezahlt werden.

Kundinnen und Kunden sollen über die neuen Regeln aber auch besser vor bösen Überraschungen geschützt werden. Wer bisher Produkte aus Drittstaaten bestellt hatte, musste teilweise mit Extrakosten für die Anmeldung beim Zoll durch das Transportunternehmen rechnen. Das soll ab sofort wegfallen und der angegebene Preis auch der Endpreis sein.

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