Schlappe für die Telekom

14.10.2010, 21:00 Uhr
Schlappe für die Telekom

© dapd

Das Unternehmen muss nun 12,6 Mio. € Strafe zahlen, weil es in den Jahren vor 2003 seinen Wettbewerbern höhere Entgelte für den Zugang zum Festnetz in Rechnung gestellt hat als ihren eigenen Endkunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte in letzter Instanz eine Entscheidung der EU-Kommission.

Das Urteil kommt nicht unerwartet. Vor einem halben Jahr hatte Generalanwalt Jan Mazak dem Gericht bereits empfohlen, den Einspruch der Telekom gegen das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz abzuweisen. Üblicherweise folgt das Gericht dieser Empfehlung.

Nach Auffassung der Brüsseler Wettbewerbsaufsicht hat der Bonner Konzern seine marktbeherrschende Stellung über fünf Jahre lang missbraucht.
 

Auswirkung begrenzt


Ein Telekom-Sprecher sagte, die Auswirkungen des Urteils seien begrenzt, da es sich nur auf den Zeitraum von 1998 bis 2003 beziehe. 2003 seien die Preise für Analog-Anschlüsse von Endkunden erhöht worden, so dass dem Unternehmen für die Folgejahre keine überhöhten Preise für Konkurrenten vorgeworfen werden könnten.

Der Branchenverband VATM begrüßte die Entscheidung aus Luxemburg. „Für Wettbewerbsunternehmen stellt sich nach diesem Urteil nun die Frage, ob sie einen Schadenersatz für die überhöhten Vorleistungsentgelte in dieser Zeit geltend machen können. Es wird auch zu untersuchen sein, wie die Marktbehinderung und damalige Kundenverluste zu bewerten sind“, sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grütz.