Verlängerung der Fristen

Umtausch von Führerscheinen: Vorerst keine Ahndung bei Verstößen

17.1.2022, 13:50 Uhr
Die Umtauschfristen für den Papierführerschein sollen aufgeweicht werden. 

© Andreas Arnold, dpa Die Umtauschfristen für den Papierführerschein sollen aufgeweicht werden. 

Denn ältere Autofahrer sollen länger Zeit für einen Umtausch bekommen. Die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen, wie das bayerische Innenministerium am Montag in München mitteilte.

Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, hieß es weiter. Davon betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon unberührt.

43 Millionen alte Führerscheine im Umlauf

Bayern werde unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen, kündigte Herrmann an. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. "Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern", so Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.

Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Für den Umtausch gibt es gestaffelte Fristen.

Keine Kommentare