Verfahren im Viertelstundentakt: Diesel-Klagen am Landgericht

2.4.2019, 18:01 Uhr
Unzählige Klagen enttäuschter VW-Kunden wurden am Landgericht in Nürnberg bereits verhandelt.

© Martin Regner Unzählige Klagen enttäuschter VW-Kunden wurden am Landgericht in Nürnberg bereits verhandelt.

Im Dezember 2015 gab der Gredinger Roland Riedel (63) rund 30.000 Euro für seinen VW Tiguan aus – doch wie viele andere Kunden will er das Fahrzeug zurückgeben. Er fühlt sich betrogen, erst recht, seit gerichtlich verhängte Dieselfahrverbote in Städten im Raum stehen.

Nebenerwerbs-Schauspieler unter den Klägern

Riedel, ein Musikmanager, der im Nebenjob immer wieder in der TV-Serie "Dahoam is dahoam" spielt, kündigte auch seinen Aufritt im Landgericht Nürnberg-Fürth an. Im Landkreis Roth gab er dem Hilpoltsteiner Kurier im Vorfeld ein Interview, zum Zivilverfahren lässt er sich von Radio- und Fernseh-Reportern des BR begleiten. Richter Dimitri Stumpf staunt kurz, sind doch seit 2016 Verfahren gegen die Volkswagen AG Alltag. 30 Eingänge gab es 2016, 386 Eingänge im Jahr 2017 und – da die Verjährung droht – 706 bis Mitte Dezember im Jahr 2018: Zahlen, die sich allein auf die 9. Zivilkammer beziehen, Zivilklagen, die sich nur gegen VW-Händler richten, werden auf alle Zivilkammern verteilt. 550 Verfahren sind bereits erledigt, 572 waren bis Mitte Dezember 2018 noch anhängig.

Zwar ist jeder Fall anders, doch häufig bestehen gegen die mittelfränkischen Autohäuser vertragliche Ansprüche und gegen den VW-Konzern greift die deliktische Haftung. Doch keiner der Kläger kann den Tag vor dem Abend loben – enttäuschte Kunden und auch der VW-Konzern können in die nächste Instanz ziehen und tatsächlich ist in beinah allen "Verfahren, die in erster Instanz mit Urteil geendet haben, Berufung eingelegt worden", so Justizsprecher Friedrich Weitner.

Das Kaufdatum entscheidet

Auch Roland Riedel kündigte bereits im Vorfeld an, durch alle Instanzen zu gehen, doch schon jetzt lässt Richter Stumpf durchblicken, dass diese Klage kaum Erfolg haben dürfte – und der Grund leuchtet auch Nicht-Juristen auf Anhieb ein: Käufer, die vor September 2015 einen Wagen des Konzerns kauften, haben vor Gericht gute Karten, so Stumpf. Doch im September 2015 räumte der VW-Konzern die Abgas-Manipulationen öffentlich ein – der Skandal wurde bekannt und deshalb kann nach diesem Zeitpunkt nur sehr schwer von einer Täuschung der Käufer gesprochen werden. Überdies findet sich in Riedels Kaufvertrag ein Passus, der auf die Problematik verweist.

Anders formuliert: Wer einen gut gefüllten Kühlschrank in einem Elektromarkt kaufen will, aber längst weiß, dass die Kühlschränke dort leer verkauft werden, kann kaum behaupten, dass er getäuscht wurde.

Schriftsatz voller Textbausteine

Auch an diesem Tag stehen mehrere Verfahren gegen VW hintereinander an, die 9. Zivilkammer kalkuliert im Viertelstundentakt. "Auf gerichtliche Vergleiche lassen wir uns nicht ein", sagt der Rechtsanwalt, der für den VW-Konzern im Saal sitzt – und mehrfach gehen enttäuschte VW-Kunden unverrichteter Dinge nach Hause. In vielen Fällen bitten ihre Anwälte um vier Wochen lange Fristen für den nächsten Schriftsatz – etwa, weil sie nicht dargelegt haben, dass tatsächlich auch VW-Motoren in den Autos verbaut waren.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Natürlich müssen die Juristen nicht als Kfz-Sachverständige auftreten. Aber der "Beibringungsgrundsatz" ist ein wichtiges Prinzip des Zivilverfahrens: Der Zivilprozess ist so angelegt, dass die Parteien selbst alle Fakten schildern müssen, und in vielen der anhängigen VW-Verfahren geschieht nicht einmal das.

Die Schriftsätze gleichen sich

Es sind wenige Kanzleien, die sich auf VW-Klagen spezialisiert haben, wie etwa die Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter und Kollegen, die auch Riedel vertreten. Sie führten bereits durchaus erfolgreich zig Klagen – doch die Fülle an Mandaten führt auch zu Schriftsätzen voller Textbausteinen. Mit Blick auf Riedels Einzelfall erklärt Richter Stumpf zwar, dass es offen ist, wie das Oberlandesgericht die Lage werten wird, doch er wird die Klage wohl abweisen.

Keine Kommentare