#wirmachenauf: Diese Strafen drohen Ladenbesitzern, die am Montag öffnen

8.1.2021, 13:32 Uhr
Der Lockdown wurde verlängert, die Schotten im Einzelhandel bleiben weiterhin dicht. Bei Verstößen drohen den Besitzern 5000 Euro Bußgeld.

© Tom Weller, dpa Der Lockdown wurde verlängert, die Schotten im Einzelhandel bleiben weiterhin dicht. Bei Verstößen drohen den Besitzern 5000 Euro Bußgeld.

Der Handelsverband Bayern (HBE) zeigt sich verständnisvoll und verweist auf die prekäre Lage der Händler, warnt jedoch zugleich vor einem Rechtsbruch. "Natürlich haben wir größtes Verständnis. Manchen Händlern steht das Wasser nicht nur bis zum Hals, sondern zur Oberkante. Die Verzweiflung ist groß", so der HBE-Bezirksgeschäftsführer Nürnberg, Uwe Werner. Dennoch könne er natürlich keinem raten gegen geltendes Recht zu verstoßen und das Geschäft einfach zu öffnen. "Das wird mit einem Bußgeld belegt, was auch nicht im wirtschaftlichen Interesse der Händler sein kann", begründet Werner.

Seit dem vergangenen Wochenende kursiert auf Facebook, Instagram und Twitter der Hashtag "#wirmachenauf", unter dem sich die Nutzer und auch einige Händler für die Aktion des zivilen Ungehorsams aussprechen, trotz offenkundigem Rechtsverstoß einfach zu öffnen. In Verbindung mit der Gegeninitiative #wirmacheneuchdicht liefern sich Befürworter und Gegner der Aktion einen digitalen Schlagabtausch.

Ziviler Ungehorsam in Bayern?

Mit der Ankündigung, mindestens zwei seiner fünf Sportgeschäfte in Ober- und Niederbayern am 11. Januar öffnen zu wollen, brachte der Sportwarenhändler Udo Siebzehnrübl die Diskussion im Freistaat ins Rollen. "Ich bin kein Corona-Leugner, ich bin kein Querdenker. Ich bin Einzelhändler", so Siebzehnrübl gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR). Mit der Aktion wolle er auf seine Situation und die vieler anderer Einzelhändler verweisen und eine demokratische Diskussion erreichen. Ein Ziel, dass er bereits mit der Ankündigung erfüllt war.

Den Geschäftstreibenden aus Altötting habe viel Zuspruch aus seinem Kundenkreis und von Händlerkollegen erreicht. Dennoch ruderte Siebzehnrübl bereits einen Tag nach Verkündung seines Vorhabens zurück. Unter dem besagten #wirmachenauf wurden auch Medienberichte über den Sportwarenhändler aus Bayern verbreitet. Darunter sammeln sich zustimmende Kommentare von sogenannten Querdenkern. Auch die AfD Bayern hat den BR-Beitrag geteilt und die Debatte in ihrem Wählerkreis angeheizt.


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Der Zuspruch von rechten Gruppierungen war zu viel für den Sportartikelhändler, der auch CSU-Mitglied ist. Am Dienstag gab er gegenüber dem BR an, dass er zwar nach wie vor zu seiner Überzeugung stehe, aber von seinem ursprünglichen Vorhaben zurücktrete, da die rechte Szene die Aktion für ihre Zwecke ausnutze. "In dieses Fahrwasser soll Intersport nicht gezogen werden, da ist eine Grenze für mich erreicht", so Siebzehnrübl. Auch Intersport hat sich nach dpa-Informationen mittlerweile von ihm und der Aktion distanziert.

Rechtliche Konsequenzen

Dem Deutschen Städtetag seien bislang keine flächendeckenden Verstöße gegen die Lockdown-Regelung bekannt und seien die Ausnahme, so Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy, gegenüber der WirtschaftsWoche. Doch was passiert, wenn am kommenden Montag doch einige Ladenbesitzer gegen die verlängerten Lockdown-Maßnahmen verstoßen sollten?

Das Bußgeld im Fall der widerrechtlichen Ladenöffnung beträgt 5000 Euro, wie Katrin Kurr, Leiterin des Ordnungsamtes Nürnberg, bestätigt. "Sollte ein Laden öffnen, handelt es sich grundsätzlich um einen Verstoß gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", so Kurr zur rechtlichen Lage und erläutert das Vorgehen: "Sobald wir von einer Öffnung erfahren, werden wir auf die Besitzer zugehen und auffordern den Landen zu schließen. Die Betreiber können dann mit einem Bußgeldbescheid rechnen."

Bislang hat Uwe Werner vom HBE Nürnberg noch keine vergleichbaren Aktionen von den hiesigen Geschäften mitbekommen. Auch der Leiterin des Ordnungsamtes ist noch nichts derartiges bekannt, warnt jedoch im Vorfeld. Die Bevölkerung sei derzeit sehr sensibel, was das Thema angeht und meldet auch Verstöße, berichtet die Leiterin und fügt hinzu: "Ich kann nur dazu raten, die geltenden Regelungen einzuhalten. Es ist gerade nicht die Zeit auszuscheren und für Unsicherheiten zu sorgen."

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