Bundesrat stimmt zu

Zinssatz für Steuernachzahlung sinkt auf 1,8 Prozent: "Chance für große Reform vertan"

Stefanie Banner

Politik und Wirtschaft

E-Mail zur Autorenseite

13.7.2022, 14:55 Uhr
Die Zinssatz für Steuernachzahlungen und Erstattungen sinkt rückwirkend zum 1.1.2019 auf 1,8 Prozent pro Jah.

© Oliver Berg, dpa Die Zinssatz für Steuernachzahlungen und Erstattungen sinkt rückwirkend zum 1.1.2019 auf 1,8 Prozent pro Jah.

Es ist beschlossene Sache: Steuerzahler sollen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt bekommen. Der Bundesrat stimmte jüngst dem Gesetz zum das der Bundestag im Juni verabschiedet hat. Konkret werden die Zinssätze rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt. Pro Jahr fallen damit statt 6 Prozent nur noch 1,8 Prozent Zinsen an.

Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro.

Zudem soll die Angemessenheit des neuen Zinssatzes künftig evaluiert werden - erstmals zum 1. Januar 2024. Weiter wurde eine Regelung getroffen, die es bisher nur im Verwaltungsweg gab: Nachzahlungszinsen werden erlassen, wenn vor Fälligkeit bereits freiwillig Zahlungen geleistet werden. Diese erstreckt sich künftig auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.

Umsetzung höchstrichterlicher Forderungen

Das Bundesverfassungsgericht hatte die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von jährlich 6 Prozent im vergangenen Jahr wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig erklärt. Für die Neuregelung hatte der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022.

Dass diese nun verfassungskonform sei, bezweifelt der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Sebastian Brehm. Der Nürnberger Bundestagsabgeordnete erwartet eine neue Verfassungsklage gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und Erstattungen: "Das von Rot-Grün-Gelb gewählte neue Zins-Berechnungsverfahren ist mindestens äußerst fragwürdig. Damit dürfte eine Wiederholung des Klageverfahrens in Karlsruhe vorprogrammiert sein", sagte Brehm, nachdem die Ampelkoalition mit ihrer Mehrheit im Bundestagsfinanzausschuss die Regelung beschlossen hatte.

Damit sei "eine große Chance für eine mutige Reform der Vollverzinsung bei Steuererstattungen und Nachzahlungen vertan worden", so der CSU-Politiker, der im Hauptberuf Steuerberater ist. "Es wäre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der Zeit gewesen, die Vollverzinsung endlich abzuschaffen. Das wäre auch ein ernsthafter Beitrag zur Bürokratieentlastung der Verwaltung."

Keine Kommentare