Gericht zweifelt an Technik der neuen Laser-Blitzer

13.12.2016, 06:00 Uhr
Seit Juni 2016 im Einsatz: Bayerns zweiter "Super-Blitzer" an der Bucher Straße/Ecke Nordring.

Seit Juni 2016 im Einsatz: Bayerns zweiter "Super-Blitzer" an der Bucher Straße/Ecke Nordring.

Zack, da flammt wieder ein Blitz auf. Nicht vom Himmel, sondern aus einer Säule, einem Wagen oder einem Gerät, das auf einem Stativ am Straßenrand steht. Je nachdem wie weit die Geschwindigkeit überschritten wurde, so hoch fällt das Bußgeld nun aus. Möglicherweise ist auch der Führerschein für einen gewissen Zeitraum weg.

Doch arbeiten die Systeme der kommunalen Verkehrsüberwachung und der bayerischen Polizei wirklich genau? Vor dem Amtsgericht in Mannheim jedenfalls hat Ende November ein Sachverständiger in einem Verfahren die Vorsitzende Richterin davon überzeugen können, dass der Messalgorithmus eines PoliScan Speed, der auf Laserbasis misst, nicht den Vorgaben zur Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) entspricht (Az. 21 OWi 509 Js 35740/15 Es). Sowohl die mobile Version als auch fest installierte Anlagen (die bekannten runden schwarz-grauen Säulen) sind im ganzen Bundesgebiet derzeit im Einsatz - auch in Nürnberg und in der Region.

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg blitzt aus seiner Perspektive recht erfolgreich: Gab es 2014 noch 171.034 Geschwindigkeitsverstöße, die der Zweckverband registriert hat, so waren es im vergangenen Jahr schon 181.576 Fälle. "Es gibt immer wieder findige Bürger, die versuchen, die Geschwindigkeitsmessungen juristisch anzufechten", sagt Markus Hübner, Leiter des Zweckverbandes auf Anfrage. Er habe keine Zweifel an den PoliScan-Systemen der Firma Vitronic. "Die Geräte haben alle eine offizielle Zulassung."

"Schritte in eine interessante Richtung"

Zuständig für die Zulassung ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Das Metrologieinstitut mit Sitz in Braunschweig ist die oberste Instanz bei allen Fragen des richtigen Messens. Das Institut meint in einer Stellungnahme dazu: "Wir bestätigen (...) hiermit ausdrücklich, dass der Messalgorithmus bei den Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten der Firma Vitronic den Vorgaben der PTB voll umfänglich entspricht."

Dennoch hat das Mannheimer Gericht die Zuverlässigkeit von PoliScan angezweifelt. Für den ADAC-Juristen Jost Kärger ist der Beschluss des Amtsgerichts ein "Schritt in eine interessante Richtung". Denn die Grundlage für eine Zulassung durch die PTB ist im deutschen Recht das Mess- und Eichgesetz.

"Das Eichrecht hat sich 2015 aber geändert. Zugelassen wurden die PoliScan-Geräte noch nach dem alten Eichrecht. Die Frage ist, ob die Zulassung korrekt ist", sagt der Jurist auf Anfrage.

Auch die schwarz-graue Blitzersäule an der Bucher Straße/Ecke Nordring, die seit 4. Juni 2016 Verstöße bei Rotlicht und Geschwindigkeit registriert, arbeitet mit dem umstrittenen Messalgorithmus. Die 100.000 Euro teure Anlage ist mit zwei Digitalkameras ausgerüstet. Der Superblitzer erfasst mit seiner Lasertechnik Fahrzeuge schon in einer Entfernung von 75 Metern. Die Kameras sind in alle vier Richtungen der Kreuzung ausgerichtet.

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