Neumarkter unterschreiben gegen die Strabs

18.2.2018, 12:59 Uhr
Neumarkter unterschreiben  gegen die Strabs

© Foto: Wolfgang Fellner

Die Straßenausbaubeitragssatzung war und ist ein umstrittenes Thema. Denn es geht um Geld, das der Bürger zahlen soll. Zahlen für den Ausbau der Straße vor seinem Haus.In den vergangenen Jahren gab es auch in Neumarkt hartnäckige und teilweise bizarre Diskussionen, wer nun wieviel zu entrichten hat.

Die Grundsatzfrage: Wertet eine gute Straße vor dem Haus dieses auf und muss deshalb der Grundstückseigner einen Anteil an der Straßenerneuerung zahlen? Oder wird die Straße von allen genutzt, weswegen der Anlieger nicht zur Kasse gebeten werden darf? Die Antwort auf diese Frage ist eine politische; bisher ist es gesetzlich so geregelt, dass die Kosten zu einem bestimmten Anteil umgelegt werden müssen. Allerdings gibt es Kommunen in Bayern, die darauf verzichten.

Neue Satzung liegt auf Eis

In Neumarkt gibt es eine Satzung und es gibt viele empörte Bürger, die immer wieder Sturm gelaufen sind, dass ihre Straße saniert wird, obwohl sie eigentlich keinen Grund dafür sahen. Und wie in der Eberhard-Faber-Straße der Kommune unterstellten, dass diese hier ihren Generalentwässerungsplan umsetze und die Bürger dafür zahlen müssten.

Aus dieser Zwickmühle heraus hatten SPD und CSU auf eine Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung gedrängt mit einem maximalen Umlegungsfaktor von 51 Prozent. Im Moment liegt er wesentlich höher. Nach langem Gerangel im Stadtrat und unter Einbeziehen des Innenministeriums war eine neue Satzung mit den niedrigen Sätzen in einer Sondersitzung im August verabschiedet worden.

Nur in Kraft ist sie nicht: Der OB stimmte zwar selbst zu, ließ die Satzung nach der OB-Wahl aber dem Landratsamt zum Prüfen vorlegen, ob sie denn rechtskonform sei.

Wird die Straßenausbaubeitragssatzung per Gesetz komplett abgeschafft, ist er aus dem Schneider, da die neue Neumarkter Satzung damit hinfällig wäre. Aus dem Schneider wären auch Bürgermeister im Landkreis, die teilweise massive Rechnungen verschicken müssen. Denn der Beitrag richtet sich nach der Grundstücksgröße – in vielen Dörfern finden sich selbst in der Ortsmitte noch große Bauernhöfe. In Pilsach etwa ist ein Anlieger mit einer Summe im sechsstelligen Bereich konfrontiert. Nur: Rückwirkend wird die Abschaffung der Satzung nicht greifen.

Trotzdem haben schon etliche Bürgermeister verkündet, dass sie im Moment keine Bescheide mehr verschicken werden, um Maßnahmen abzurechnen. Ob diese Position rechtlich haltbar ist, wird sich weisen.

"Es geht ums Geld und den eigenen Geldbeutel, das bewegt", urteilt Matthias Penkala. In Neumarkt setzten am Samstag 210 Bürger ihre Unterschrift auf die Liste. Trotz des frostigen Wetters war der Stand immer gut umlagert. Auch OB Thumann schaute vorbei. Wobei die Freien Wähler mit den Unterschriften schon im Haben sind: 25 000 brauchen sie bayernweit, und die hatten sie vor zwei Wochen schon beieinander, sagt stellvertretende JFW-Kreisvorsitzende Julia Haubner. 30 000 Listen sind in Bayern in Umlauf, auf jeder können 35 Bürger unterschreiben. In Parsberg hatten die JFW rund 300 Autogramme gesammelt, in Freystadt 250, in Neumarkt bis zum Samstag 400. Damit liegen sie nun deutlich über 1000.

Wer zahlt künftig?

Es gibt eine offene Frage: Wer zahlt die Sanierung von Straßen künftig, wer übernimmt den Anteil des Bürgers? Das dürfe man den Kommunen nicht auch noch aufbürden, sagt Penkalla. Diese müssten schon genug leisten. Der Freistaat solle diese Kosten übernehmen.

Was nichts anderes bedeutet, als dass alle Bürger für die Sanierungskosten herangezogen werden sollen. Denn über deren Steuern und Abgaben finanziert sich das Gemeinwesen. Wobei nicht vergessen werden darf, das betonen Bürgermeister wie Horst Kratzer in Postbauer-Heng immer wieder: Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung enthebt den Häuslebauer nicht von der Pflicht, die Erschließung seines Grundstückes mit einer Straße zu begleichen. Diese Abgabe wird bleiben, Straßenausbaubeitragssatzung hin oder her.

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