Drogenkriminalität in Nürnberg hat deutlich zugenommen

23.6.2017, 05:49 Uhr
Vor allem Beschaffungskriminalität und Drogenhandel in der Öffentlichkeit gehören zum täglichen Geschäft der Ermittler in Nürnberg.

© Zoll Vor allem Beschaffungskriminalität und Drogenhandel in der Öffentlichkeit gehören zum täglichen Geschäft der Ermittler in Nürnberg.

Gut verdienende Bürger nutzen illegale Substanzen auf Privatpartys oder im eigenen Wohnumfeld. Eher mittellose Konsumenten kommen in Parks im Bahnhofs-Umfeld zusammen. Letztlich nehmen die Bürger nur diesen Ausschnitt der Drogenszene wahr - und die Beschaffungskriminalität.

In einigen Grünanlagen, wie der Wöhrder Wiese, handeln in den Sommermonaten örtliche Jugendgruppen mit Cannabis, Crystal oder so Kräutermischungen. Die Klientel dort verändert sich laufend. Die Polizei reagiert mit Überwachungsmaßnahmen und mit gezielten Kontrollen.

Rein zahlenmäßig hat die Rauschgift-Kriminalität deutlich zugenommen: von 2063 Fällen 2012 auf 4547 im Jahr 2016 - ein Plus von 120 Prozent. Das hat verschiedene Gründe: Seit Anfang 2016 hat die Polizei die Kontrollen deutlich intensiviert - das führt natürlich zu mehr Fällen in der Kriminalstatistik. Zum zweiten hat die Flüchtlingswelle von 2015/16 viele Menschen ins Land gebracht, die es gewohnt sind, mit Drogen umzugehen. Gerade der Irak und Afghanistan sind klassische Anbauländer für Heroin und Opiate.

Beim Drogenhandel in der Öffentlichkeit hat die Polizei noch einigermaßen gute Karten. Deshalb wissen die Ermittler auch, dass inzwischen iranische Flüchtlinge im Geschäft mit Heroin und Kräutermischungen sehr stark mitmischen. 

Handel im Internet ist großes Problem

Sehr viel größere Probleme bereitet den Ermittlern der Drogenhandel im Internet. Verkäufer und Käufer sind findig, was die Arbeit der Ermittler sehr erschwert. Der Betreiber einer Anbieter-Seite sitzt vielleicht in Hongkong, der Lieferant der illegalen Substanzen zum Beispiel in Tschechien. Der Käufer (der gleichzeitig Wiederverkäufer ist) wiederum nutzt das Postgeheimnis aus, um seine Aktivitäten als Wiederverkäufer zu verschleiern.

Problem Nummer zwei: Den Besitz kleiner Mengen psychoaktiver Substanzen für den Eigenverbrauch stellt das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), das Ende November 2016 in Kraft trat, nicht unter Strafe. Gegen einen Kleindealer mit geringen Mengen in der Tasche hat die Kripo daher kaum eine rechtliche Handhabe.

Schließlich: Längst nicht alle neuen Substanzen werden vom NpSG erfasst. Opioide etwa stehen bislang noch gar nicht unter Strafe. Dabei handelt es sich um synthetische Substanzen mit morphinartige Eigenschaften. 

Bei der Beschaffungskriminalität sind Überfälle eher die Ausnahme. In aller Regel stehlen Beschaffungskriminelle (hochwertigere) Fahrräder und brechen in Firmengebäude oder Wohnhauskeller ein. Auch Pkw-Aufbrüche und Ladendiebstähle gehören zum Repertoire.


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