Fahren im Alter: Wann wird Führerschein entzogen?

8.2.2019, 10:35 Uhr
Wann wird jemandem der Führerschein entzogen? Das liegt an den Verkehrsdelikten und nicht am Alter.

© Wolfram Kastl, dpa Wann wird jemandem der Führerschein entzogen? Das liegt an den Verkehrsdelikten und nicht am Alter.

Das Alter sagt nicht alles über die Fahrfähigkeit von Verkehrsteilnehmern aus. Dennoch gerät es in den Fokus, wenn Fälle, wie unlängst vor dem Amtsgericht Günzburg verhandelt werden. Angeklagt war ein 81-Jähriger, der auf der A8 bei Jettingen-Scheppach einen schweren Unfall verursacht hatte. Mit 200 Stundenkilometern war er mit seinem Mercedes ungebremst in das Heck eines Wohnmobils gerast.

Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung wurde er zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Außerdem musste er für drei Monate seinen Führerschein abgeben. Den Vorstoß des Richters, den Schein freiwillig abzugeben, lehnte der Senior ab.

Grundsätzlich gilt, dass alleine wegen des Alters kein Fahrverbot verhängt werden oder der Führerschein entzogen werden kann. Maßgeblich sind Verkehrsdelikte. Ein Fahrverbot wird von den Behörden meist zusätzlich verhängt oder ist eine Folge eines Bußgeldverfahrens. Der Entzug des Führerscheins droht immer dann, wenn ein Autofahrer eine Straftat im Sinne des Verkehrsrechts begeht, also etwa alkoholisiert am Steuer sitzt oder nach einem Unfall Flucht begeht.

Ungeachtet dessen: Dass Konzentration, Sehfähigkeit oder Hörvermögen im Alter nachlassen, steht außer Frage. Auch wenn dies bei jedem Menschen unterschiedlich ist. In Nürnberg kann man sich testen lassen, ob man noch fit genug für den Straßenverkehr ist. Das Zentrum für altersgerechte Dienstleistungen (ZAD), wo Wissenschaftler der Uni Erlangen und des Fraunhofer-Instituts zusammen arbeiten, bietet unter anderem entsprechende Tests vertraulich an. Wobei es sich dabei lediglich um eine Einschätzung der jeweiligen Fähigkeiten handelt. Wie Senioren damit dann im Einzelfall umgehen, ist jedem selbst überlassen.

Mehr Informationen zum ZAD, Kobergerstraße 62 in Nürnberg, telefonisch unter 53 02-9 61 30 oder unter www.zad-nuernberg.de

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