Regeln für den Hotelbesuch

Diese Regeln gelten aktuell in Hotels und Pensionen

28.5.2021, 06:00 Uhr
Grundsätzlich steht einem Urlaub in Bayern aktuell nichts mehr im Wege, solange die Inzidenz passt und man einige Einschränkungen in Kauf nimmt.

© Bauernfeind/News5 Grundsätzlich steht einem Urlaub in Bayern aktuell nichts mehr im Wege, solange die Inzidenz passt und man einige Einschränkungen in Kauf nimmt.

Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen in Bayern für Touristen grundsätzlich öffnen, wenn die 7-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis stabil unter 100 liegt und sie ein Abstands- und Hygienekonzept haben.

Übernachtungsgäste müssen allerdings verschiedene Regeln einhalten. Grundsätzlich muss in allen öffentlichen Bereichen der Unterkunft eine FFP2-Maske getragen werden. Außerdem muss ein negativer Corona-Test bei der Anreise vorliegen. Gültig sind ein maximal 24 Stunden alter POC-Antigentest, ein Selbsttest oder ein PCR-Test. Ein Selbsttest muss unter Aufsicht des Betreibers oder eines Mitarbeiters der Unterkunft gemacht werden. Alle 48 Stunden muss dann ein neuer negativer Corona-Test vorgelegt werden.

Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte (abschließende Impfung mindestens 15 Tage vor Anreise), Genesene (mit einem mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alten positiven PCR-Test) sowie Kinder vor dem sechsten Geburtstag. Die Infektionslage und die 7-Tage-Inzidenz am Herkunftsort der Gäste spielt für die Verpflichtung, sich zu testen, keine Rolle.

Die gastronomischen Angebote von Beherbergungsbetrieben sind auch im Innenbereich geöffnet, der Besuch ist allerdings nur für Hotelgäste gestattet und nur bis 22 Uhr.

In einem Zimmer oder einer Wohnung dürfen nur Gäste eines Hausstandes untergebracht werden. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Hausstand.

Wellness und Sport ist möglich

Gäste können darüber hinaus Kur-, Therapie- und Wellnessangebote der Häuser, wie Fitnessräume, Schwimmbäder oder Solarien, benutzen. Hier gelten Abstands- und Hygieneregeln.

Überschreitet in die 7-Tage-Inzidenz während des Aufenthalts an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so treten Lockerungen und Öffnungen ab dem übernächsten Tag, also insgesamt den fünften Tag, außer Kraft. Es dürfen dann nur noch Angebote für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Mit anderen Worten: Urlaubsgäste müssen in diesem Fall abreisen.